Oberverwaltungsgericht genehmigt Codeshare-Flüge von airberlin und Etihad – nur Inlandflüge bleiben verboten

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Foto: airberlin

Der Jubel bei Etihad Airways und airberlin dürfte am heutigen Freitag groß sein. Am Vormittag hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entgegen der vorinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, eine Weiterführung von 26 der 31 beantragten Codeshare-Flüge für den gesamten Winterflugplan bis zum 26. März 2016 ermöglicht.

Das Gericht hat bestandskräftig beschlossen, dass 26 der 31 Codeshares rechtmäßig sind. Zusammen mit den 50 weiteren genehmigten Codeshares mit airberlin wurden 76 der 81 endgültig bestätigt und somit 94% der beantragten Codeshare-Verbindungen. Bei den verbleibenden fünf Codeshares handelt es sich um reine Inlandsflüge innerhalb Deutschlands.

Die Auslegung des Gerichts bezüglich des Luftfahrtsabkommens zwischen den VAE und Deutschland bedeutet ebenfalls, dass es Etihad Airways möglich sein wird, diese Codeshare-Verbindungen auch über den Winterflugplan hinaus durchzuführen.

Etihad Airways Präsident und Chief Executive Officer James Hogan sagt: „Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung, die 94 Prozent der Codeshares von Etihad Airways mit airberlin bestätigt.“

„Die Entscheidung ist ein Sieg für Verbraucher und für den Wettbewerb in Deutschland.“

„Wir stehen weiterhin stark zu unserem strategischen Partner airberlin und werden unsere Anstrengungen verdoppeln, um eine starke und wettbewerbsfähige Alternative zur dominierenden deutschen Fluggesellschaft Lufthansa zu bieten.“

„Wir möchten die deutschen Verbraucher ermutigen, airberlin und ihre 8.000 Mitarbeiter zu unterstützen. Die Airline wurde durch die andauernden Anschuldigungen stark geschädigt.“

Auch airberlin begrüßte am Vormittag die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg.
Stefan Pichler, Chief Executive Officer airberlin, sagt: „Dies ist ein positives Ergebnis für uns. Wir freuen uns über die Entscheidung und fühlen uns in unserem bisherigen Vorgehen bestätigt. Das Urteil hat Signalwirkung für unsere Fluggäste und ist ein Sieg für mehr Wettbewerb im deutschen Luftverkehr. Die deutschen Fluggäste genießen damit weiterhin Wahlfreiheit.“

Etihad Airways hat mit Unterstützung von airberlin nach dem Urteil Urteil vom Verwaltungsgericht Braunschweig eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 04.01.2016 eingereicht und heute die meisten Codeshare-Flüge genehmigt bekommen.

Quelle: PM airberlin, Etihad mit airportzentrale.de