Gewerkschaft der Flugsicherung: Verkehrsminister Wissing sorgt für Unbehagen wenn es um Flugsicherungsgebühren geht

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Die DFS in Langen – Foto: Simon Pannock / airportzentrale.de

Am 07.12.2023 besuchte der Verkehrsminister Dr. Volker Wissing die Deutsche Flugsicherung GmbH in der Unternehmenszentrale in Langen. Einziges Thema waren offenbar die aus Sicht des Ministeriums zu hohen Flugsicherungsgebühren, welche die Airlines für die Dienstleistung zu entrichten haben. Aus diesem Grund sollen diese Gebühren signifikant ab 2024 gesenkt werden. Die Gewerkschaft zeigt sich im Nachgang des Besuchs wenig erfreut. In der Pressemitteilung der Gewerkschaft der Flugsicherung heißt es:

In vielen der gestern von den Medien veröffentlichten Beiträgen wird zitiert: „Man habe vereinbart, dass die Gebühren ab dem kommenden Jahr nicht mehr weiter unkontrolliert ansteigen, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) am Donnerstag nach Gesprächen bei der Deutschen Flugsicherung in Langen bei Frankfurt”.

Insbesondere das Wort „unkontrolliert“ erzeugt Unbehagen. Die Gebührenregelung ist eine europäische Vorgabe im Zuge der einheitlichen Regulierung des Luftraums und alles andere als unkontrolliert. Es ist festgelegt, in welchem Umfang Flugsicherungsgebühren steigen oder aber auch sinken können. Der Umfang ist von dem von der EU prognostizierten Flugverkehrsaufkommen abhängig. Das Verfahren ist dem Minister bestens bekannt; die Deutsche Flugsicherung ist ein Staatsunternehmen in 100%i-gen Bundesbesitz und erfüllt hoheitliche Aufgaben.
Richtig ist, dass während der Corona-Pandemie die Deutsche Flugsicherung kein Personal abgebaut hat und somit die Kosten weitergelaufen sind. Für die Höhe der Flugsicherungsgebühren ist dieser Umstand unerheblich, da die Kosten für die Flugsicherung nach einer feststehenden Formel pro Flug erhoben werden. Deshalb haben die Airlines nicht mehr bezahlt, sondern die DFS hat ihr geringes Eigenkapital aufgebraucht und vom Bund zum Ausgleich eine Finanzspritze in Form einer Eigenkapitalerhöhung erhalten. Die Airlines selbst (hauptsächlich Lufthansa) wurden vom Staat zusätzlich unterstützt.

Es wurden somit extra für die Pandemiezeit abweichende, airlinefreundliche Regelungen getroffen, welche die europäischen Flugsicherungsanbieter weiter belastet haben.
Auch die Arbeitnehmer der DFS leisteten ihren Beitrag. Es wurde ein Corona-Tarifvertrag abgeschlossen und eine damit verbundene Flexibilisierung des Personaleinsatzes hat dafür gesorgt, dass das Personal weiterhin beschäftigt und die Kosten begrenzt werden konnten. Damit war auch – anders als bei vielen anderen Luftfahrtorganisationen (Airlines, Flughäfen usw.) – sichergestellt, dass mit Aufleben des Flugverkehrs sofort ausreichend Personal zur Verfügung stand und die Dienstleistungsqualität der Flugsicherung in gewohnter Qualität sichergestellt werden konnte, während Flughäfen und Airlines mit erheblichen Personaldefiziten für zahlreiche Flugausfälle und erhebliche Verspätungen verantwortlich waren.

Ein letzter Punkt, der in vielen Artikeln nicht richtig wiedergegeben ist, ist der Unterschied zwischen Flugsicherheits- und Flugsicherungsgebühren. Dies wird immer wieder vermischt und sorgt für Irritationen. Kurz gesagt, Flugsicherheitsgebühren werden u.a. für die Kontrollen der Fluggäste und des Gepäcks an Flughäfen fällig. Diese sollen nun offenbar um 50% auf 15 Euro pro Person gesteigert werden. Diese Gebühren sind auf den Tickets für jedermann sichtbar. Die Flugsicherungsgebühren, welche für die Flugsicherung erhoben werden, sind ein zentraler Teil des Sicherheitsnetzes und die Kosten dafür belaufen sich aktuell auf ca. 5 Euro pro Ticket. Derzeit werden diese Kosten auf den Tickets nicht dargestellt, im Zuge einer besseren Transparenz der Preisentwicklungen der Flugsicherungsgebühr, könnte man sicherlich auch hier über eine Darstellung auf jedem Ticket nachdenken.

Quelle: PM GdF

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