Entschädigung bei Verspätung: EU-Fluggastrechteverordnung 261 wird 20 Jahre alt

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Heute, Sonntag, der 11. Februar 2024 ist ein Meilenstein in der europäischen Luftfahrtgeschichte, denn heute ist es genau 20 Jahre her, dass die EU-Fluggastrechteverordnung 261 unterzeichnet wurde. Seitdem müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere bei schuldhaften Verspätungen und Annullierungen finanziell entschädigen. Hunderttausende Fluggäste haben seitdem eine Entschädigung erhalten. Der Passagierrechtdienstleister EUclaim zieht Bilanz.

Die Auswirkungen in Zahlen

Seit 2004 ist ein langer Weg zurückgelegt worden. Nach der Unterzeichnung der Verordnung zeigten die Fluggesellschaften wenig Bereitschaft, den Fluggästen tatsächlich die Entschädigungen zu zahlen, die ihnen zustehen. Deshalb wurde im Jahr 2007 EUclaim gegründet, um sicherzustellen, dass die Fluggesellschaften der Ausgleichszahlung auch wirklich nachkommen.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies:

  •  EUclaim hat seit 2007 mehr als 3 Millionen Empfehlungen ausgesprochen
  • Insgesamt wurden 170 Millionen Euro ausgezahlt
  • Mehr als 20.000 Klagen wurden eingereicht

EU-Fluggastrechteverordnung 261

Im Jahr 2004 wurde die EU-Fluggastrechteverordnung 261 mit dem Ziel unterzeichnet, Fluggäste bei Flugproblemen wie Verspätungen und Annullierungen zu schützen. Ein Jahr später ist die Verordnung in Kraft getreten. Sie gibt Fluggästen nicht nur das Recht auf Entschädigung, sondern auch auf Betreuungsleistungen am Flughafen und eine mögliche Unterbringung.

Tjitze Noorderhaven, Direktor von EUclaim, über die Bedeutung der EU-Fluggastrechteverordnung 261 und die Rolle von EUclaim bei der Verteidigung der Fluggastrechte: „Die Verordnung stellt sicher, dass die Fluggesellschaften als große Organisationen die Interessen der Fluggäste berücksichtigen müssen. Die Annullierung oder Verspätung von Flügen hat jetzt Folgen, während die Fluggesellschaften früher Flüge in letzter Minute ohne jegliche Konsequenzen oder Erklärungen streichen konnten. Trotzdem erleben wir immer noch, dass Fluggesellschaften versuchen, sich der Verordnung zu entziehen – auch noch nach 20 Jahren!“

Genau an diesem Punkt setzen Flugdienstleister wie EUclaim an und helfen dabei, die Rechte der Fluggäste gegenüber den Airlines durchzusetzen – und ersparen den Betroffenen damit viel Zeit und Ärger.

Quelle: PM EUclaim

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