Berliner Flughäfen erwirken einstweilige Verfügung
Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, Betreiber der beiden Berliner Flughäfen hat eine einstweilige Verfügung gegen die Umbenunng des Flugplatzes Cochstedt erwirkt. Der in Sachsen-Anhalt ansässige Flugplatz wollte sich in „Magdeburg-Berlin International“ umbenennen.
Das Landgericht Berlin ist nun der Argumentation der Berliner Flughäfen gefolgt,
wonach die Umbenennung des Flugplatzes Cochstedt in mehrerlei Hinsicht einer
Irreführung von Passagieren entspricht und gleichzeitig eine Wettbewerbsverzerrung darstellt…