OVG Münster fällt noch keine Entscheidung zum Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn

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Foto: Simon Pannock
Wie mehrere Medien heute melden, hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch noch keine Entscheidung zu einem geforderten Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn gefällt. So beendete das Gericht die mündliche Verhandlung nach mehr als 14 Stunden in zwei Tagen ohne ein Urteil.

Hintergrund: Flughafen-Anwohner aus Lohmar und Siegburg haben das Land Nordrhein-Westfalen verklagt. Sie fordern ein Nachtflugverbot, da sie sich durch den Fluglärm massiv gestört fühlen und gesundheitliche Folgen beklagen. Ihre Argumentation: Der Flughafen Köln-Bonn ist zu weiten Teilen gar nicht rechtsgültig genehmigt worden, da ein Planfeststellungsverfahren, das auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten müsste, fehle.

Dem soll gegenüber stehen, dass der Flughafen Köln/Bonn vor dem Jahr 1958 entstanden ist, also zu einem Zeitpunkt, als es das heute übliche Planfeststellungsverfahren für Großprojekte und eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Bürgerbeteiligung noch nicht gab. Auf Grund der so genannten „Planfeststellungsfiktion nach § 71 II 1 LuftVG“ brauche der Airport kein Planfeststellungsverfahren zur Betriebsgenehmigung.