Neue EU-Sicherheitskontrollen ab September 2015

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Sicht auf Airside-Center und Vorfeld Flughafen Zürich – Foto: Flughafen Zürich AG

Am 1. September 2015 verlangt die Europäische Union (EU) an Passagieren und deren Handgepäck Stichproben-Kontrollen mit Sprengstoffspuren-Detektionsgeräten. Die Regelung betreffend verbotener Gegenstände und Flüssigkeiten im Handgepäck bleibt aber unverändert.

Die neue Regelung stammt von der Europäischen Union (EU). Sie verlangt per 1. September 2015, dass bei der Sicherheitskontrolle von Passagieren und deren Handgepäck stichprobenartige Kontrollen mit Sprengstoffspuren-Detektionsgeräten, so genannten ETDs (engl. für explosive trace detection) durchgeführt werden. Am Flughafen Zürich wird ab dem 1. September 2015 die Sicherheitskontrolle für Passagiere und Handgepäck entsprechend angepasst.

Die veränderten Kontrollen sehen vor, dass im Rahmen von Stichproben das Handgepäck vermehrt sowie neu auch Passagiere auf Sprengstoffspuren geprüft werden. Bei den Passagieren werden hierzu in unvorhersehbarer Weise Proben beispielsweise an Händen und im Taillen-Bereich genommen und auf Sprengstoff untersucht.

Die Auswertung der Proben erfolgt in wenigen Sekunden mittels chemischer Analyse und ohne Verwendung einer radioaktiven Quelle. Die Stichproben-Kontrollen mit den Sprengstoffspuren-Detektionsgeräten sind für Passagiere gesundheitlich absolut unbedenklich. Es können weiterhin auch händisch durchgeführte Kontrollen am Passagier erfolgen.

Die Regelung betreffend verbotener Gegenstände und Flüssigkeiten im Handgepäck bleibt für Passagiere unverändert.

Quelle: PM Flughafen Zürich