Kurznachrichten: Testpflicht für alle Flüge aus dem Ausland kommt, Russland-Flüge wieder möglich, Ryanair-Mitarbeiter bekommen Kurzarbeitergeld

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Grafik: airportzentrale.de

Testpflicht: Ab Sonntag wird für Reisende mit dem Flugzeug, die aus dem Ausland einreisen, ein Corona-Test zur Pflicht. Der Test muss vor Abflug im Ausland an einer zugelassenen Teststelle erfolgen und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Kosten für den Corona-Test im Ausland werden nicht übernommen. Das steht in einem Entwurf von Bundegesundheitsminister Spahn. Nach unbestätigten Meldungen sollte die Testpflicht ursprünglich schon ab Freitag gelten. Damit sich die Airlines auf die neuen Vorgaben vorbereiten können, soll die Testpflicht aber jetzt erst am Sonntag eingeführt werden. Das Kabinett muss der Verordnung noch zustimmen. Davon betroffen dürften vor allem Mallorca-Urlauber sein. Mallorca-Flüge waren in den letzten Tagen begehrter denn je. Update: Die Testpflicht soll erst am Dienstag in Kraft treten. Die Airlines benötigen mehr Vorlauf.

Flugverkehr: Russland kündigt an, den Passagier-Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland wieder stattfinden zu lassen. Ab dem 01.04.2021 sollen Verbindungen wieder aufgenommen werden. Vor etwa einem Jahr wurden fast alle Verbindungen eingestellt. Grund: Corona.

Geld: Ryanair-Mitarbeiter die in Deutschland arbeiten, aber bei einer Ryanair-Tochter mit Sitz auf Malta (Malta Air) angestellt sind, bekommen offenbar doch Kurzarbeitergeld. Das Landesozialgericht NRW hat so entschieden. Begründung: Die Standorte in Deutschland sind als eigenständige Betriebe zu bewerten. Rund 1000 Ryanair-Mitarbeiter in Deutschland könnten von dem Urteil profitieren.