Kleine Airports ein Verlustgeschäft? Nein, sagt die Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze

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Foto: Simon Pannock

Mit Nachdruck widerspricht die Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze e.V. (IDRF) einer Studie des Bundes der Steuerzahler, die insbesondere kleineren Airports erhebliche Verluste attestiert, die den Steuerzahler jährlich 100 Millionen Euro kosten würden. „Diese einseitige Darstellung“, so das IDRF-Fazit, „greift zu kurz und ignoriert sowohl die fiskalischen, als auch die volkswirtschaftlichen Effekte eines Flughafens.“

„Die Bilanz ist nicht alles“, betont IDRF-Vorsitzender Ralf Schmid. „Wer alle anderen positiven Effekte ausblendet, liefert ein verzerrtes Bild.“ Die Studie ignoriere den weit positiveren fiskalischen Nutzen eines Flughafens. So seien an einem Airport zahlreiche Wirtschaftsunternehmen aktiv, die Energie- und andere Steuern zahlten. Auch Löhne und Gehälter der Mitarbeiter führten zu Steuereinnahmen. „An einem Flughafen mittlerer Größe werden in der Regel drei Mal mehr Steuern bezahlt als die öffentliche Hand Defizite ausgleichen muss“, ergänzt IDRF-Geschäftsführer Thomas Mayer. Problematisch sei hingegen, dass in der Regel der Bund von den positiven fiskalischen Effekten profitiere, während Defizite vor Ort von den Gesellschaftern eines Airports ausgeglichen werden müssten. Bei ihnen handle es sich oftmals um Kommunen, Landkreise und Bundesländer, aber auch um Wirtschaftsunternehmen.

Hinzu komme der erhebliche volkswirtschaftliche Nutzen der Infrastruktur-Einrichtung Regional Airport, der in der Kritik des Bundes der Steuerzahler nicht berücksichtig werde. „Regionale Airports“, so Schmid, der die Geschäfte des erfolgreichen Flughafens im bayerischen Memmingen leitet, „haben ihre Bedeutung und ihre Berechtigung.“ Diese variieren je nach Standort und Geschäftsmodell. Gerade in der Corona-Krise hätten die 21 regionalen Flughäfen bravourös die Stellung gehalten und den systemrelevanten Flugbetrieb ermöglicht. Dazu zählten medizinische Hilfsflüge, Polizei- und Rettungsdienste sowie dringend erforderliche Personen- und Frachtflüge.

Quelle: PM IDRF