Gewerkschaft der Flugsicherung: Urteilsverkündung im 9,5–Mio.-Verfahren

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Tower am Frankfurt Airport Foto. Dierk Wünsche

Am heutigen Tage wurde vor dem Arbeitsgericht Frankfurt das Urteil in Erster Instanz bezüglich der 9,5-Millionen-Euro-Klage auf Schadensersatz nach dem Tarifkonflikt GdF/Fraport aus den Monaten Februar/März 2012 verkündet. Dieser wird gefordert von Lufthansa, Air Berlin und der Fraport GmbH. Der Vorsitzende Richter gab das folgende Urteil bekannt:

Die Schadensersatzforderungen der 3 Kläger werden vollumfänglich zurückgewiesen! Sämtliche Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen!

Natürlich ist davon auszugehen, dass die unterlegenen Kläger in Berufung gehen werden und das Verfahren in absehbarer Zeit vor dem LAG Hessen seine Fortsetzung finden wird. Nichtsdestotrotz ist dieses heutige Urteil ein wegweisender Schritt in die richtige Richtung und ein guter Tag für die GdF e. V. sowie für die gesamte Tariflandschaft in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung der Gewerkschaft der Flugsicherung