Gewerkschaft der Flugsicherung kann mit Tarifeinheitsgesetz leben

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Foto: airportzentrale.de

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Dienstag das höchst umstrittene Tarifeinheitsgesetz (TEG) als im Wesentlichen verfassungskonform bestätigt und nicht – wie von vielen erwartet – als ganz oder teilweise für nichtig erklärt. Die Verfassungswidrigkeit der Kernregelung des TEG, wonach in Betrieben jeweils nur der Tarifvertrag der sog. Majoritätsgewerkschaft gelten soll, wird vom Bundesverfassungsgericht daher geleugnet.

Das Gericht begründet dies vor allem damit, dass der Gesetzgeber bei „der Regelung der Strukturbedingungen der Tarifautonomie über eine Einschätzungsprärogative und einen weiten Handlungsspielraum“ verfüge. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber darf die Tarifautonomie für kampfstarke Kleingewerkschaften drastisch einschränken, wenn er die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie als bedroht ansieht – und eben dies sei durch die „Ausnutzung einer Schlüsselposition“, die daraus folgende „Paritätsstörung“ und die nicht mehr gegebene „Verhandlungssymmetrie“ auch der Fall.

Nachbessern müsse der Gesetzgeber nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nur insoweit, als der jeweiligen Majoritätsgewerkschaft die Berücksichtigung von Regelungen zugunsten der Mitglieder einer Minderheitsgewerkschaft verbindlicher vorgeschrieben werden müsse.
Die Entscheidung des Gerichts erging allerdings nicht einheitlich. Zwei der acht Verfassungsrichter haben ein abweichendes Votum abgegeben und in deutlichen Worten ihr Unverständnis darüber ausgedrückt, dass ein Gesetz, das „Grundrechte unzumutbar beeinträchtigt“ und „sich als teilweise verfassungswidrig erweist“, nicht für verfassungswidrig erklärt wird: Die „Reparatur eines solchen Gesetzes“ und „Fürsorglichkeit gegenüber dem Gesetzgeber sollte sich das Verfassungsgericht versagen“.

Für den wesentlichen Organisationsbereich der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), nämlich im Bereich der Deutschen Flugsicherung (DFS), wird das Gesetz keine negativen Auswirkungen entfalten, da die GdF hier die Mehrheitsgewerkschaft darstellt. Anders könnte dies perspektivisch im Bereich der Regionalflughäfen und der Vorfeldkontrolle sein. Allerdings sind die GdF-Tarifverträge in diesen Bereichen aufgrund der unsicheren Erwartung zumeist langfristig geschlossen worden und damit erstmal „safe“.

GdF und IGL unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Die GdF und die Industriegewerkschaft Luftverkehr (IGL) haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Neben einer engen politischen Zusammenarbeit steht die Bildung von Tarifgemeinschaften im Fokus der Vereinbarung.

Matthias Maas, Bundesvorsitzender der GdF, erklärt hierzu: „Dies ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Die Konsolidierung des Luftverkehrs trifft auch die Flugsicherungsbetriebe. Es ist für uns daher nur eine folgerichtige Maßnahme, die Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen in unserer Industrie zu stärken. Ich freue mich sehr über den Abschluss der Vereinbarung“.

Nachdem die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) und die Technik Gewerkschaft Luftverkehr (TGL) bereits Mitglieder der IGL sind, bedeutet die Kooperation mit der GdF einen deutlichen politischen Gewinn für die junge Gewerkschaft. Die Zusammenführung der Interessen aller Beschäftigten im deutschen Luftverkehr ist eine der grundlegenden Zielsetzungen der IGL. „Die Kollegen der GdF waren von Anfang an in konstruktiver Begleitung der IGL. Eine Kooperation mit der etablierten Gewerkschaft bestärkt uns auf dem Weg in eine geschlossene Vertretung der Arbeitnehmerinteressen auf allen Ebenen“, zeigt sich Nicoley Baublies, Vorsitzender der IGL, erfreut über die Unterzeichnung.

Erste Tarifgemeinschaften an Regionalflughäfen sind in Planung. Die GdF vertritt dort die angestellten Fluglotsen, während die IGL die Interessen der weiteren Beschäftigten wahrnimmt. Auch auf der politischen Bühne werden die beiden Gewerkschaften in Zukunft gemeinsame Auftritte planen. „Eine gemeinsame Lobbyarbeit für den Luftverkehr ist längst überfällig. Die Automobilindustrie hat uns vorgemacht, was alles möglich ist. Für den volkswirtschaftlich ebenso wichtigen Luftverkehr kann die Zusammenarbeit unserer Organisationen nur von Vorteil sein“, sind sich Baublies und Maas sicher.

Die vorstehend beschriebene Kooperation zeigt, dass einzelne Berufsgewerkschaften in der Luftfahrt bereits unabhängig vom TEG vorsorglich Maßnahmen ergriffen haben, die auch dessen negative Auswirkungen vermeiden helfen.

Unabhängig davon wird die GdF sich mit den beteiligten Berufsgewerkschaften in Verbindung setzen, um ein weiteres koordiniertes Vorgehen zum Schutz des Koalitionsrechts, insbesondere auch des Streikrechts, zeitnah abzustimmen.

Quelle: PM GdF