Flughafen Zürich: Neue Flughafen-Gebühren zum 01. September 2016 genehmigt

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Mit Verfügung vom 3. Mai 2016 genehmigte das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die von der Flughafen Zürich AG im September 2015 beantragten Gebühren. Diesem Antrag ging eine Einigung mit den Fluggesellschaften voraus. Die neuen, tieferen Gebühren können nun im Grundsatz per 1. September 2016 eingeführt werden und sind für vier Jahre gültig.

Mit der Einführung der genehmigten Flughafengebühren profitieren Passagiere und Fluggesellschaften von tieferen Kosten, bei gleichzeitiger Kostendeckung im regulierten Bereich. Damit können sowohl die Wettbewerbs- als auch die Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich weiter gesteigert werden.

Die folgende Übersicht zeigt die vom BAZL verfügten passagierbezogenen Gebühren auf:

Alle Angaben in CHF – Grafik: Flughafen Zürich

Weitere Gebühren betroffen
Die Lande- und Flugzeugabstellgebühren werden gemäss Antrag vom September 2015 ebenfalls angepasst. Diese Anpassungen beinhalten insbesondere Vereinfachungen in der Bemessung der Gebühren, welche neu über Gewichtsklassen erfolgt. Zudem führt die Flughafen Zürich AG einen Volumenrabatt auf Passagiergebühren ein, wie er auch an anderen Flughäfen bereits etabliert ist. Davon können rund 20 Fluggesellschaften profitieren.

Quelle: PM Flughafen Zürich