Flughafen Paderborn/Lippstadt: Grünes Licht für Insolvenzplan vom Amtsgericht

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Foto: Marco Zaremba

Das Amtsgericht Paderborn hat den vorläufigen Insolvenzplan für den Flughafen Paderborn/Lippstadt gebilligt, demzufolge soll der Flughafen auch mit stark reduziertem Personal und weitaus geringeren Steuerzuschüssen als vollwertiger Flughafen fortbestehen.

Das Amtsgericht Paderborn hat die Gläubiger zum 29. Januar 2021 geladen, um den Insolvenzplan für die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH zu erörtern und darüber abstimmen zu lassen. Nach der Annahme könnte das Amtsgericht den Plan bestätigen. Damit wäre die Sanierung abgeschlossen und die Insolvenz in Eigenverwaltung würde voraussichtlich im Frühjahr 2021 wieder aufgehoben. Paderborn-Lippstadt hätte sich dann in der aktuellen Krise als erster Regionalflughafen in Deutschland aus eigener Kraft nachhaltig neu aufgestellt.

Der jährliche Zuschuss der Gesellschafter, es sind vorwiegend Steuergelder, soll nach der Sanierung von vormals bis zu fünf Millionen Euro jährlich auf maximal 2,5 Millionen Euro sinken. Der Zuschuss ist kein Verlustausgleich, sondern finanziert die hoheitlichen Aufgaben eines vollwertigen Flughafens, der eine Betriebsplicht rund um die Uhr erfüllen muss. Ein Großteil fließt dafür in die Gehälter der Feuerwehrleute des Flughafens.

Die Belegschaft muss von vormals 170 auf rund 65 Beschäftigte reduziert werden, wovon 45 auf die Feuerwehr entfallen. Ohne diesen Einschnitt wäre die Sanierung nicht möglich und die Regelinsolvenz mit drohender Stilllegung unabwendbar gewesen. Das verbleibende Personal reicht aus, um anstelle von 700.000 Fluggästen vor der Krise vorerst bis zu 300.000 Fluggäste im Jahr zu bewältigen. Dieser Ansatz folgt der erwarteten Marktentwicklung bei Flugreisen. Sollten die Passagierzahlen darüber hinaus steigen, wäre der zusätzliche Bedarf durch Dienstleister gewährleistet.

Der Flughafen Paderborn/Lippstadt durchlief das Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung vorläufig seit dem 22. September; am 1. Dezember wurde es offiziell eröffnet. Dr. Marc Cezanne bleibt auch während des Eigenverwaltungsverfahrens der Geschäftsführer des Unternehmens. Ihm zur Seite steht der für den Zeitraum des Eigenverwaltungsverfahrens der Generalbevollmächtigte (Sanierungsgeschäftsführer) Dr. Yorck Streitbörger von der Wirtschaftskanzlei Streitbörger, Bielefeld. Im Eigenverwaltungsverfahren gibt es keinen „Insolvenzverwalter“; einen solchen sieht nur die Regelinsolvenz vor.

Der Sachwalter, Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, hat gemäß dem Insolvenzrecht die Aufgabe, die Interessen der Gläubiger zu schützen und wurde vom Amtsgericht Paderborn bestellt. Die größten Gläubiger sind die Sparkasse Paderborn und die Kommunale Zusatzversorgungskasse (KVW) aus Münster sowie die Agentur für Arbeit. Der Gläubigerausschuss hat seine Arbeit aufgenommen.
Der Plan sieht eine feste Insolvenzquote von 25 Prozent vor. Bei einer Zerschlagung der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH in einer Regelinsolvenz hingegen könnte nach den Berechnungen des vorläufigen Insolvenzplans überhaupt keine Quote an die Gläubiger gezahlt werden; sämtliche Arbeitsplätze wären verloren. Auch ein Verkauf des Geschäftsbetriebs im Ganzen erwies sich als nicht gangbar. Keiner von 110 angesprochenen möglichen Investoren hat ein verwertbares Angebot eingereicht. Der Sanierungsgeschäftsführer Dr. Yorck T. Streitbörger betrachtet den von ihm eingereichten Insolvenzplan als „die mit Abstand beste Lösung“ für die Gläubiger, für die Arbeitnehmer und für die Region.

Auch während der Insolvenz in Eigenverwaltung erhalten alle Beschäftigen volle Bezüge. Die Bundesagentur für Arbeit zahlte von September bis November Insolvenzgeld in voller Höhe. Seit Dezember zahlt wieder der Flughafen die vollen Löhne und Gehälter. Soweit die Gekündigten nicht zum 1. Januar in die Transfergesellschaft wechseln, zahlt der Flughafen die Gehälter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist spätestens am 31. März 2021.

Quelle: PM Flughafen Paderborn/Lippstadt Insolvenzverwalter Streitbörger