Flughafen Hamburg: Start- und Landebahn 15/33 (Norderstedt/Alsterdorf) wird für vier Wochen gesperrt

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Foto: Simon Pannock

Das Start- und Landebahnsystem am Hamburg Airport ist zum Teil schon über 60 Jahre alt. Um stets einen guten Zustand und die Sicherheit im Flughafenbetrieb zu gewährleisten, ist in regelmäßigen Zeitabständen eine großflächige Erneuerung der obersten Deckschicht notwendig – ähnlich wie im Straßenbau. Da diese Arbeiten nicht im laufenden Betrieb vorgenommen werden können, sind hierfür Sperrzeiten von jeweils 28 Tagen pro Bahn erforderlich. Aufgrund dieser Bauarbeiten muss die Start- und Landebahn 15/33 (Norderstedt/Alsterdorf) voraussichtlich vom 30. August bis 27. September 2023 gesperrt werden – das heißt, alle Flüge starten und landen in dieser Zeit über Niendorf und Langenhorn. Die oberste Deckschicht der anderen Start- und Landebahn 05/23 (Niendorf/Langenhorn) wurde bereits im Juni 2023 erneuert.

„Bei unseren Start- und Landebahnen muss in bestimmten Zeitabständen die oberste Deckschicht erneuert werden – das sind Arbeiten, wie sie auch im Straßenbau üblich und notwendig sind. So bleiben die Pisten sicher nutzbar für den Flugbetrieb. Das hat oberste Priorität am Flughafen Hamburg“, erklärt Martin Borstelmann, Projektleiter Tiefbau am Hamburg Airport. „Bei der Planung dieser Baumaßnahmen achten wir immer darauf, dass die Termine außerhalb der Ferienzeiten liegen. Das ist auch im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner. Ausnahmsweise sind auch Nachtarbeiten notwendig, wenn wir die Oberfläche am vielgenutzten Pistenkreuz erneuern.“

Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeiten erteilt
Die Erneuerung der oberen Deckschicht am Pistenkreuz, also der Schnittstelle beider Start- und Landebahnen, muss nachts stattfinden, damit während der regulären Betriebszeiten (6 bis 23 Uhr) stets eine Piste für den Flugbetrieb zur Verfügung steht. Dabei kann es zeitweise zu einem erhöhten Geräuschpegel kommen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erneuerung von Asphaltbelägen. Für die Nachtarbeiten liegt eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vor, die unter anderem klare Vorgaben zu den erlaubten Arbeiten und zum Lärmschutz beinhaltet. Insgesamt umfasst die erteilte Ausnahmegenehmigung Nachtarbeiten in folgenden Zeiträumen im September, jeweils von 20 bis 6 Uhr:

  •  4. bis 9. September 2023
  •  11. bis 16. September 2023
  •  18. bis 23. September 2023

EASA-Vorgaben erfordern regelmäßiges Monitoring
Die EASA (European Union Aviation Safety Agency) hat vor einiger Zeit ihre Sicherheitsanforderungen an die Start- und Landebahnen von Flughäfen konkretisiert und erhöht. Erforderlich sind die engmaschigere Beobachtung und eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit bei festgestellten Mängeln. Wie im vergangenen Jahr sind aus diesem Grund weitere Tagessperrungen notwendig, die unter anderem für wichtige Arbeiten an der elektrischen Infrastruktur (z.B. an der Beleuchtung des Start- und Landebahnsystems) genutzt werden. Die Arbeiten werden kurzfristig terminiert – je nach Witterung und Notwendigkeit – und auf der Internetseite von Hamburg Airport bekanntgegeben.

Quelle: PM Flughafen Hamburg