Flughafen Dortmund: Nachtflugverbot bestätigt

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Die Flughafen Dortmund GmbH hat heute (09.06.2023) die zweite Ergänzungsgenehmigung ihrer luftrechtlichen Genehmigung von der Bezirksregierung Münster erhalten. Ausgangspunkt dazu war der Antrag der Flughafen Dortmund GmbH vom 30.09.2022 mit der Zielsetzung, die vom Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 26.01.2022 gerügten Mängel in einem ergänztem Verfahren zu beseitigen.

Parallel dazu hatte die Flughafen Dortmund GmbH beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Diese Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht am mit Entscheidung vom 08.05.2023 abgewiesen.

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Aufgrund der Ergänzung der Genehmigung gelten die aktuellen Betriebszeiten unverändert fort, teilte der Airport in einer Mitteilung mit.

Was heißt das?

Auch in Zukunft dürfen in der Nacht keine Flugzeuge in Dortmund starten oder landen. Die Betriebszeiten sehen nur die Zeit von 6 bis 22 Uhr vor.

Quelle: PM Flughafen Dortmund

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