Bundesverwaltungsgericht verbietet Windkraftanlagen für störungsfreie Flugsicherung

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DFS-Radarstation Köln / Bonn – Foto: Bildarchiv DFS

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) hat am 7. April 2016 die Revision eines Windkraftbetreibers zurückgewiesen. Damit ist nun erstmalig ein höchstrichterliches Urteil in der Sache zu Gunsten der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ergangen. Dabei ging es um die Störung von Navigationsanlagen der Flugsicherung durch Windkraftanlagen.

Ein Windkraftbetreiber hatte die Errichtung von vier Windkraftanlagen geplant. Wegen der möglichen Störung einer ca. 1,5 Kilometer entfernt liegenden Navigationseinrichtung der DFS hatte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der DFS gegen die Errichtung der Windkraftanlagen entschieden. Daraufhin lehnte die Genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung der Windkraftanlagen ab. Dagegen hatte der Betreiber der Windkraftanlagen geklagt.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte im Jahr 2014 keinen Anlass gesehen, die Methode zu beanstanden, mit der von der DFS ermittelt wird, ob und ggfs. in welchem Ausmaß die Navigationsfunktion durch geplante Bauwerke gestört werde. Es hatte auch keine sonstigen Rechtsfehler festgestellt und die Klage abgewiesen. Dieses Urteil des OVG hat das BVerwG jetzt in vollem Umfang bestätigt.

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit rund 5.650 Mitarbeitern (Stand 31.12.2015). Die DFS sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf. Die rund 2.000 Fluglotsen lenken täglich bis zu 10.000 Flüge im deutschen Luftraum, im Jahr rund drei Millionen. Deutschland ist damit das verkehrsreichste Land in Europa. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Langen, Bremen, Karlsruhe und München sowie Kontrolltürme an den 16 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland. Zudem ist die DFS in der Eurocontrol-Zentrale in Maastricht vertreten. Weitere Arbeitsgebiete sind Aeronautical Solutions (Consulting) und Aeronautical Information Management (Luftfahrtdaten).

Quelle: PM DFS