BDF hat Sorge um weiter steigende Standortkosten am Luftverkehrsstandort Deutschland

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Foto: airportzentrale.de

Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) zeigt sich besorgt über die Gefahr weiter steigender Standortkosten am Luftverkehrsstandort Deutschland. Anlass ist die Absicht des Bundesinnenministeriums (BMI), die Rahmengebühr für die Luftsicherheitskosten bereits ab dem kommenden Jahr drastisch zu erhöhen.

BDF-Geschäftsführer Dr. Michael Engel: „Die Corona-Pandemie hat die größte Krise in der Luftfahrt weltweit zur Folge gehabt. Überall in Europa sehen wir, dass sich der Luftverkehr von diesem tiefen Einschnitt wieder sehr gut erholt und in vielen Ländern bereits wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht hat. Nur der Luftverkehrsstandort Deutschland leidet unter der hohen Belastung an hoheitlichen Gebühren und Steuern und verliert zunehmend den Anschluss in Europa.“ Während der Verkehr in anderen großen europäischen Ländern wie Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien und Polen im ersten Halbjahr 2023 zwischen 90 und 100 Prozent des 2019er Niveaus erreichte, betrug die Erholungsquote bei den Passagierzahlen in Deutschland gerade einmal 75 Prozent. Engel: „Angesichts dieses Rückstands brauchen wir eine Standortoffensive – stattdessen sehen wir uns mit einer Gebührenoffensive des Bundesinnenministeriums konfrontiert.“

Das BMI beabsichtigt, die Luftsicherheitsgebührenverordnung zu ändern. Die Verordnung regelt den Rahmen, innerhalb dessen die Luftsicherheitsbehörden eine Gebühr für die Kontrollen der Passagiere und ihres Gepäcks an Flughäfen erheben können. Das BMI will die Rahmengebühr für die Luftsicherheitsgebühren in zwei Schritten verdoppeln. In einem ersten Schritt soll die Rahmengebühr zum 1. Februar 2024 um 50 Prozent von 10 EUR auf 15 EUR steigen.

Die Luftsicherheitsgebühren werden üblicherweise in die Ticketpreise inkludiert. Engel: „Februar ist quasi morgen. Wie soll das gehen? Die Fluggesellschaften haben einen großen Teil ihrer Tickets für 2024 bereits auf der Basis der bisherigen Rahmengebühr verkauft.“

Der BDF fordert deshalb mindestens eine Aussetzung der Änderung bis Ende 2024, damit der Luftverkehrsstandort Deutschland wieder Anschluss an die Entwicklung im Rest Europas finden kann. Engel: „Eine Anhebung der Gebühr in 2024 würde dem Luftverkehrsstandort Deutschland weiteren Schaden zufügen und sollte unbedingt vermieden werden. Eine anschließende Anhebung ab 2025 sollte moderat sein und sowohl den finanziellen Interessen des BMI als auch der Konnektivität Deutschlands und seiner Regionen Rechnung tragen – beides ist vereinbar.“ Der BDF schlägt vor, den Gebührenrahmen ab dem 01.01.2025 von 10 EUR auf 12,50 EUR anzuheben. Damit würde das BMI rund 80% der erhofften Mehreinnahmen erzielen können.

Das BMI möchte seinen Entwurf am 15. Dezember 2023 im Bundesrat beschließen lassen. Die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung bedarf der mehrheitlichen Zustimmung der Bundesländer.

BDF-Geschäftsführer Engel: „Eine Änderung der Gebührenverordnung würde an einer Vielzahl der Flughäfen die Gebühren um bis zu 50 Prozent nach oben katapultieren und träfe auch die deutschen Flughäfen, die bei der Erholung nach Corona ohnehin hinten liegen.“

Sollte der Bundesrat dem Entwurf des BMI zustimmen, so würde beispielsweise die Gebühr am Flughafen Dresden ab dem 01.02.2024 um 47 Prozent und am Flughafen Stuttgart um über 30 Prozent steigen. Auch NRW-Flughäfen wie Köln/Bonn oder Münster/Osnabrück wären von Gebührensteigerungen um 30 Prozent betroffen. Am Flughafen Hannover sowie an kleineren Flughäfen wie Saarbrücken oder Erfurt ist der Gebührenanstieg mit 50 Prozent am größten. Engel: „Dieser Anstieg wird an einigen Flughäfen nur schwierig zu verkraften sein und zu einem Verlust an Konnektivität in verschiedenen Städten und Regionen führen.“

Selbst auf das Standortkostenverhältnis der beiden größten deutschen Hub-Flughäfen Frankfurt und München würde die Änderung der Verordnung Einfluss nehmen. Zwar hätte die Änderung auf die Luftsicherheitsgebühr des Flughafens München im kommenden Jahr keine Auswirkung, allerdings würde sich der Gebührenabstand zwischen Frankfurt und München mehr als verdoppeln – zu Ungunsten Frankfurts.

Engel: „Wir hätten erwartet, dass bei diesen Auswirkungen auf die einzelnen Flughäfen das BMI dem Wunsch der Bundesländer bei der Vorlage eines Entwurfs mehr Gewicht eingeräumt hätte.“ Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) der Bundesländer hatte am 22./23. März 2023 qua Beschluss an den Bund appelliert, zunächst die Ursachen für den Bedarf einer Gebührenänderung zu analysieren und zu evaluieren, und erst dann unter Beachtung von Wettbewerbseffekten auf die Flughäfen zu bewerten, ob eine Gebührenanpassung erforderlich ist. Diesem Appell der Länderverkehrsminister ist das Bundesinnenministerium bislang nicht nachgekommen.

Quelle: PM BDF

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