Luftpost 72: Lost & Found Teil 2

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Der Autor in einer alten Curtiss C-46 Commando auf einem Flugfeld in Honduras – Foto: Archiv Fecker

Am 8. Oktober 2014 beobachtete ein Frankfurter Anwohner, wie sich ein Blech von einer landenden Boeing 747 der Korean Air löste und in den Wald beim Flughafen fiel. Eine Bürgerinitiative suchte den Waldboden ab und fand tatsächlich eine etwa 4 Meter lange Landeklappe. Bei dieser Gelegenheit wurde endlich auch die Vorflügelklappe einer Asiana Boeing 747, ebenfalls aus Korea (!) gefunden, die am 8. Mai 2009 verlustig ging. Bisher kam bei diesen Zwischenfällen niemand zu Schaden. Trotzdem wirft das Fragen auf. Wie kann es überhaupt dazu kommen? Wir reden hier von Boeing 747 und nicht von alten Kleppern aus dem Zweiten Weltkrieg, die noch in Mittelamerika auf Dschungelpisten fliegen. Wer ist für eventuell entstehende Schäden verantwortlich? Wer reguliert den Schaden?

Wenn es ein militärisches Teil ist, ist die Schadensregulierungsstelle des Bundes im Bundesministerium der Finanzen zuständig. Stammt es von einem Zivilflugzeug redet man von einer sogenannten Gefährdungshaftung gegenüber unbeteiligten Dritten. Die Fluggesellschaften haften daher auch ohne nachweisliches Verschulden bis zu 50 Mio Euro. Außerdem haftet derjenige in unbegrenzter Höhe, der ein Flugzeugunglück schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursacht hat. Allerdings wird bei Sachschäden nur der Zeitwert erstattet.

Die Standard Gebäudeversicherung deckt allerdings ebenfalls Schäden ab, „die durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung an Gebäuden entstehen“. Durchschlägt so ein Teil das Dach und beschädigt die Inneneinrichtung, tritt die Hausratversicherung ein. Ein betroffener Versicherungsnehmer wird daher zunächst seine Gebäude- bzw. Hausratversicherung in Anspruch nehmen. Diese erstattet nämlich den Neuwert bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Gewerbe und Industrie sind ebenfalls über ihre Feuerversicherung abgedeckt. Diese deckt Schäden an Gebäuden, betrieblichen Einrichtungen, Maschinen, Lagerinhalte, Akten und persönlichen Gebrauchsgegenständen der Belegschaft. Bei Terrorschäden gelten Sonderregelungen, weil hier möglicherweise auch eine Staatshaftung eintritt.

Bei bestimmten Wetterlagen kann es vorkommen, dass ein Passagierflugzeug Eis verliert. Das kann passieren, wenn nach der Leerung der Bordtoilette das Ablassventil nicht sauber geschlossen wird. Dann gelangen Tropfen nach außen, die um das Ventil festfrieren. In großen Höhen haftet es am Flugzeug an. Sinkt die Maschine in wärmere Luftschichten, taut das Eis ab. Und gelegentlich fällt ein ganzer Eisklotz zur Erde. „Blue Ice“ nennt man das. Weil es Chemikalien enthält, die wie ein Frostschutzmittel wirken, ist es nicht so hart wie gewöhnliches Wassereis. Trotzdem kann es Schäden anrichten, die wie oben von der eigenen Versicherung am einfachsten reguliert werden. Aber unappetitlich ist es allemal. Und nicht jeder mag das achselzuckend wegstecken und brummen „Shit happens“.

von Andreas Fecker