LUFTPOST 24: Der Krieg der Drohnen

Werbung
Der Autor in einem Blackhawk Hubschrauber während seines Bosnien Einsatzes.
Foto: Sammlung Fecker

Angela Merkel befand sich während eines Wahlkampfauftritts in Dresden gerade auf einer Bühne, als eine Fotodrohne nur zwei Meter vor ihr unsanft landete. Ein 23-jähriger Student wollte angeblich die fernübertragenen Fotos an die Presse verkaufen. Verteidigungsminister de Maizière war ebenfalls anwesend und dürfte seine Schlüsse gezogen haben. Was, wenn die Drohne einen Sprengsatz getragen hätte? Der Minister dürfte den Kommandeur der Elektronischen Kampfführung EloKa zu sich bestellt und ihn beauftragt haben, ein Konzept für elektronische Gegenmaßnahmen bei Auftritten von hochrangigen Persönlichkeiten in der Öffentlichkeit auszuarbeiten. Durch Jammen der Frequenzbänder würden dann Drohnen unsteuerbar. Gleichzeitig müsste aber sichergestellt werden, dass die eigenen Video-Aufklärungsdrohnen noch funktionieren. Es ist zu befürchten, dass wir uns am Beginn eines elektronischen Wettrüstens zwischen Luftverteidigung und Versandhauskatalogen befinden. Dabei kann die Gesetzgebung gar nicht schnell genug nachsteuern, wie die Multikopter-Industrie neue Anwendungen findet. Der Markt boomt.

Längst setzt die Bahn Videodrohnen gegen Kabelklau ein, Energiekonzerne kontrollieren mit kleinen Quadrokoptern die Isolatoren von Hochspannungsmasten. Landvermesser und Archäologen betrachten Bodenflächen mit Hexa-, Octo- oder Dodekakoptern. Auch Pizza- und Dönerdienste haben bereits Anträge gestellt, ihre Kunden in minutenschnelle mit ihren „fliegenden Untertassen“ zu beliefern. Und Anfang Dezember machte der Chef von Amazon Schlagzeilen, dass er eilige Kunden zukünftig auch mit Paketdrohnen beliefern will. Er konzediert allerdings bestimmte Schwierigkeiten: So dürfen seine Oktokopter zum Beispiel keine Fußgänger verletzen, und sie könnten auch nicht in der Nachbarschaft herumfliegen und nach der richtigen Adresse fragen. Denkbar ist auch allerhand Schabernack, der mit einer solchen Paketdrohne getrieben werden könnte, vom Einfangen mit einem Netz bis zum Beschuss mit Klein- oder Langwaffen durch erboste Anwohner. Der nachbarschaftliche Luftkrieg wäre damit eröffnet.

Amazon Drohnen dürften dann auch nicht Hermes Drohnen in die Quere kommen, denn ohne Zweifel würden auch UPS und DHL aufrüsten. Der Schritt zur Paketzustellung per Rakete wäre dann nur logisch. Schließlich war ja alles schon mal da. In den 1930er Jahren gab es zumindest versuchsweise in mehreren Ländern die Raketenpost. Briefe wurden gebündelt und in einer kleinen Rakete, deren Brenndauer und Startwinkel genau berechnet wurden, von einem Postamt zum nächsten geschossen. Es gab sogar gesonderte Poststempel. Und die Methode machte in einigen Gegenden auch Sinn. So schoss der Postmeister eines kleinen Dorfes in einem schwer zugänglichen Tal in den Österreichischen Alpen seine Post in die nächste Ortschaft mit Straßenanschluss.
Während die Amazon oder Pizza Drohnen nicht ganz ernst zu nehmen sind, gerieten ihre großen militärischen Pendants in die Schlagzeilen von Weltpresse und Diplomatie. Von weit weg über Satellit gesteuert kann man von einem Schiff aus oder von einem Gefechtsstand in Las Vegas feindliches Gebiet aufklären und bei Bedarf und Gelegenheit auch gleich gesuchte Warlords mit Raketen bekämpfen. Dass dies alles innerhalb eines souveränen Staates und teilweise auch gegen den erklärten Willen der dortigen Regierung geschieht, ist völkerrechtlich sicher nicht unbedenklich. Und mitunter kommen auch Unbeteiligte dabei ums Leben.

Wie funktioniert so eine Drohne? Das unbemannte Flugzeug hat eine Fernsteuerung und eine interne Steuerungsautomatik. Verliert der Empfänger aus irgendwelchen Gründen das Funksignal, schaltet sich die interne Steuerung auf. Die Maschine fliegt einen Vollkreis und lauscht auf das Steuerungssignal. Wird das nicht wiederhergestellt, steigt sie jeweils um 1000 Fuß und fliegt weiterhin Vollkreise, bis sie das Signal wieder aufnehmen kann. Geschieht das nicht, schaltet die Automatik auf HOME, die Drohne kehrt dann selbstständig zu ihrer Ausgangsbasis zurück und landet. Sollte das auch nicht funktionieren, kreist sie bis der Sprit ausgeht und fällt dann vom Himmel. Während meines Bosnien Einsatzes ging alle paar Monate eine Drohne auf diese Weise verloren. Glücklicherweise stürzten sie immer auf freies Feld.

Es kann bei diesem Manöver aber durchaus auch vorkommen, dass die Drohne in den Wolken einem Passagierflugzeug in die Quere kommt, mit all den katastrophalen Folgen, die dabei eintreten können. Das ist auch einer der Gründe, warum der Euro Hawk auf praktisch Null Gegenliebe bei den hiesigen Luftfahrtbehörden stößt. Man könnte sehr wohl einen Schutzkorridor einrichten, innerhalb dessen man den Hawk auf eine Höhe bringt, in der er niemandem schaden kann. Einmal auf 20 km Höhe, weit über dem obersten Höhenband für Passagierflugzeuge, kann er ungestört seine Aufgaben verrichten und 24 Stunden später wieder durch den Korridor zur Landung kommen. In dieser Zeit könnte man zum Beispiel ein Gebiet von der Größe Griechenlands aufklären. Man könnte Schiffe entdecken, die ihr Schweröl im Meer verklappen, Schmugglerboote identifizieren, Piraten entdecken, vor Eisgang warnen, um nur einige Beispiele zu nennen. In den USA fliegt das Ding, die Amis arbeiten sogar daran, ihre Hawks luftbetankbar zu machen.

Das Restrisiko bleibt allerdings. Was passiert, wenn er abhaut? Wenn er unkontrollierbar wird? Wenn sein GPS meinetwegen auf Grund von Sonnenstürmen gestört wird, wie sie etwa alle elf Jahre auftreten? Was passiert, wenn der ganze 6 Tonnen schwere Jazz herunterkommt oder in den kontrollierten Luftraum eindringt, der voller Passagierjets ist? Dann doch lieber die Pizza-Drohne, die mich per Sprachcomputer nach dem Weg zur Grillhütte fragt, wo zehn hungrige Vatertagsmarschierer auf Verpflegung warten.

von Andreas Fecker

Eine Antwort zu “LUFTPOST 24: Der Krieg der Drohnen”

  1. Wie vorhergesagt: Keine 14 Tage nach der Ankündigung der Paketdrohnen von Amazon antwortet DHL mit dem erfolgreichen Jungfernflug eines „Paketkopters“ eigener Art.