Fraport AG und Gewerkschaft der Flugsicherung legen Streik-Streit bei

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Foto: airportzentrale.de

Der größte Flughafenbetreiber Deutschlands, die Fraport AG, und die in Frankfurt am Main ansässige „Gewerkschaft der Flugsicherung“ (GdF) haben den Rechtsstreit über einen Schadenersatz in Millionenhöhe durch einen außergerichtlichen Vergleichsabschluss endgültig beigelegt. Damit ist die seit fast fünf Jahren anhängige Klage der Fraport aus Anlass eines von der GdF im Frühjahr 2012 geführten Arbeitskampfes nunmehr erledigt.

Die Parteien haben vereinbart, über die einzelnen Inhalte des Vergleichs Stillschweigen zu bewahren. Matthias Maas, Bundesvorsitzender der GdF, zeigte sich zufrieden und erleichtert: „Die einvernehmliche Regelung zwischen der Fraport und der GdF bewegt sich weit unterhalb der ursprünglichen Klageforderung, enthält Regelungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Tarifbeziehungen Fraport-GdF und ist damit zugleich auch ein Ausdruck des in den letzten Jahren gewachsenen Vertrauens in die gemeinsame Tarifpartnerschaft.“

Die Parteien sind auch übereingekommen, dass die Bestandskraft des Vergleichs vom Ausgang der Verfahren, welche die GdF beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und später möglicherweise auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen der Verletzung ihres verfassungsmäßigen Grundrechts auf Streik führt, nicht beeinträchtigt wird.

„Es ist ein Zeichen der Professionalität von beiden Seiten, wenn nach fünf Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung und dem vielfach beachteten Urteil vom Juli letzten Jahres nun eine einvernehmliche und für beide Seiten tragbare Lösung gefunden wurde. Dass auf der Grundlage der rechtlichen Entscheidung eine Vereinbarung möglich war, lässt auf ein steigendes gegenseitiges Vertrauen der Tarifparteien hoffen. Für unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter bringt diese Lösung Planungssicherheit für die Zukunft und trägt zur Sicherung der Arbeitsplätze bei“, kommentierte Fraport Arbeitsdirektor Michael Müller die Einigung.

Quelle: PM GdF und Fraport AG