Flughafen Düsseldorf: Entscheidung des OVG Münster zur Ersatzfläche Vorfeld West schafft dringend notwendige Klarheit

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Die Flughafen Düsseldorf GmbH begrüßt die am Freitag gefallene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für das Projekt „Ersatzfläche Vorfeld West“. Die Städte Kaarst, Meerbusch und Ratingen sowie mehrere Privatpersonen hatten in Münster gegen den im Juni 2015 erlassenen Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen geklagt. Das jetzt gesprochene Urteil schafft die notwendige Klarheit.

Hierzu erklärt Thomas Schnalke, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Düsseldorf GmbH: „Für uns als Vorhabenträger war es wichtig, die Einwände der Kläger noch einmal im Detail vor dem Oberverwaltungsgericht zu erörtern. Mit seiner Entscheidung hat der 20. Senat heute die dringend notwendige Klarheit hergestellt, so dass wir in den kommenden vier Jahren die für unseren schnell wachsenden Flughafen wichtigen sechs Abstellpositionen als Kompensation für weggefallene Flächen bauen können.“

Thomas Schnalke weiter: „Von Beginn des Verfahrens haben wir die Interessen der Anwohner berücksichtigt. Wir haben umfassend untersuchen lassen, wie sich die geplanten Maßnahmen auf dem Flughafengelände auf die Umwelt und die in der Nachbarschaft lebenden Menschen auswirken. Die Veränderungen werden dort so gering sein, dass für die außerhalb des Flughafens liegende Wohnbebauung keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind.“

Hintergrund:
Der Wegfall von insgesamt 14 Abstellpositionen im östlichen Teil des Flughafens macht die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Vorfeldbereich erforderlich, um das wachsende Mobilitätsbedürfnis der Bürger und der Wirtschaft an NRWs größtem Flughafen besser abwickeln zu können. Das Projekt umfasst drei Bauabschnitte. Der erste Bauabschnitt des Vorhabens, den das Ministerium mit Negativattest zugelassen hatte, wurde bereits 2009 fertiggestellt. Hier wurden acht neue Abstellpositionen in Betrieb genommen. Für die Bauabschnitte zwei und drei, mit denen sechs weitere Parkpositionen auf einer Fläche von insgesamt 91.000 Quadratmeter geschaffen werden sollen, hatte die Flughafen Düsseldorf GmbH im August 2008 einen Planfeststellungsantrag beim Landesverkehrsministerium gestellt und im August 2010 vervollständigt. Im Rahmen des Planfeststellungs-verfahrens wurde für das gesamte Projekt eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Der Planfeststellungs-beschluss wurde im Juni 2015 erlassen.

Quelle: PM Flughafen Düsseldorf