Vereinigung Cockpit kritisiert geplante Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes

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Die Pläne der Bundesregierung zur Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes sind ein schwerer Angriff auf staatliche Transparenz und demokratische Kontrolle, titelt die VC. In der Pressemitteilung der Gewerkschaft heißt es:

Wer den Zugang zu amtlichen Informationen künftig von einem „berechtigten Interesse“ abhängig machen, auf natürliche Personen beschränken und zugleich die finanziellen Hürden erhöhen will, stellt den wesentlichen Grundgedanken des Informationsfreiheitsgesetzes infrage. Die Vereinigung Cockpit kritisiert deshalb die geplante Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) deutlich.


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Seit 2006 gilt bei Bundesbehörden ein voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Verbände und andere Organisationen müssen bislang gerade nicht gegenüber einer Behörde rechtfertigen, warum sie staatliches Handeln nachvollziehen wollen. „Genau das ist der Kern von Informationsfreiheit: Nicht der Antragsteller muss erklären, warum er Informationen benötigt – der Staat muss begründen, warum Informationen nicht offengelegt werden dürfen“, sagt Andreas Pinheiro, Präsident der Vereinigung Cockpit. „Dieses Prinzip droht nun ins Gegenteil verkehrt zu werden.“

Sollten Auskunftsrechte künftig auf „natürliche Personen“ mit einem „berechtigten Interesse“ beschränkt werden, wäre das Informationsfreiheitsgesetz in seiner heutigen Funktion faktisch entkernt. Verbände als juristische Personen könnten möglicherweise nicht mehr selbst antragsberechtigt sein. „Ein Berufs- oder Branchenverband, der Unterlagen zu Gesetzgebungsverfahren oder staatlichen Entscheidungsgrundlagen einsehen möchte, müsste dann womöglich eine einzelne Person vorschicken, die ihr persönliches ‚berechtigtes Interesse‘ gegenüber der Behörde darlegt“, so Pinheiro. „Das ist absurd. Wenn Behörden künftig selbst darüber entscheiden können, ob ein Interesse an ihren Entscheidungsgrundlagen ‚berechtigt‘ genug ist, wird aus einem Informationsrecht ein behördlich gewährtes Informationsprivileg.“

Zusätzlich droht eine massive finanzielle Abschreckung. Bislang sind Gebühren für IFG-Anfragen grundsätzlich bei 500 Euro gedeckelt. „Der angekündigte ‚Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip‘ könnte dazu führen, dass Anträge erheblich teurer werden. Schon die Aussicht auf hohe und schwer kalkulierbare Gebühren entfaltet eine abschreckende Wirkung und führt dazu, dass berechtigte Anfragen gar nicht erst gestellt oder zurückgezogen werden“, befürchtet Andreas Pinheiro.

„Wer staatliches Handeln transparenter machen will, stärkt das Vertrauen in demokratische Institutionen. Wer Informationsrechte beschränkt, Antragsteller aussortiert und finanzielle Hürden erhöht, erreicht das Gegenteil. Das Informationsfreiheitsgesetz darf nicht durch die Hintertür faktisch abgeschafft werden. Ein moderner demokratischer Staat muss Kontrolle und Transparenz aushalten – auch und gerade dann, wenn kritische oder unbequeme Fragen gestellt werden“, sagt der VC-Präsident abschließend.

Quelle: PM VC

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