Taxistreit am BER offenbar nicht beendet

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Die Betriebserlaubnis für Taxis aus Berlin am Flughafen Berlin-Brandenburg ist rechtswidrig. So hat das Berliner Verwaltungsgericht in dieser Woche (28.12.2020) entschieden.

Als Begründung wurde ein schwerwiegender Fehler genannt. Dadurch sei die Betriebserlaubnis nichtig und müsse neu verhandelt werden. Ein Berliner Taxiunternehmer hatte geklagt, denn die Regelung sah vor, dass nur 300 Taxis aus Berlin Fahrgäste am BER aufnehmen dürfen. Ziel des Unternehmers war eine Neuvergabe der BER-Lizenz. Der Antrag wurde abgelehnt. Besser ist es dadurch jetzt nicht. Denn nun muss die Politik komplett neu verhandeln.

Hintergrund ist ein Gesetz, das vorsieht, dass Taxis grundsätzlich nur dort Fahrgäste aufnehmen dürfen, wo sie auch ihre Konzession besitzen. Der Flughafen Berlin-Brandenburg liegt nicht auf Berliner Stadtgebiet, somit haben Berliner-Taxis das Nachsehen. Nach jahrelangen Verhandlungen gab es eine Einigung. Jeweils 300 Fahrzeuge aus den Bundesländern Brandenburg und Berlin dürfen jeweils im anderen Territorium Fahrgäste einsteigen lassen. Dieser Deal ist so nicht zulässig, entschied das Verwaltungsgericht.

-SP