SWISS führt Schutzmaskenpflicht ein

Werbung

Die neuen Vorgaben der Schweizer Behörden sehen eine Maskentragepflicht in allen Öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Obwohl Schweizer Luftfahrzeuge in der bundesrätlichen Verordnung nicht explizit genannt sind, hat sich SWISS dazu entschieden, ab sofort und bis auf Weiteres eine Maskentragepflicht an Bord ihrer Flugzeuge einzuführen. Das heisst, während des Boardings, des Fluges und bis zum Verlassen des Flugzeuges sind die Gäste verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Empfohlen sind Alltagsmasken aus Stoff oder medizinische Schutzmasken. Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre sowie Personen, die beispielsweise aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können. Fluggäste werden gebeten, selber eine Maske mitzubringen, für Ausnahmefälle ist eine kleine Anzahl Masken an Bord verfügbar.

Die seit dem 4. Mai geltende starke Maskentrage-Empfehlung wurde von den Fluggästen bereits sehr gut aufgenommen und befolgt.
Die Maskentragepflicht wird in die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen.

Grundsätzlich wird eine Ansteckung mit dem COVID19-Virus an Bord weiterhin als gering erachtet. Seit Ausbruch der Pandemie sind auf SWISS Flügen keinerlei Ansteckungsfälle an Bord bekannt. Alle SWISS Flugzeuge sind mit hochwertigsten Luftfiltern ausgestattet, die eine Luftqualität wie in einem Operationssaal gewährleisten und die Luft vertikal zirkulieren lassen, anstatt in der Kabine zu verteilen. Zudem wird die Luft komplett alle 2 bis 3 Minuten ausgetauscht.

Der Mutterkonzern, die Lufthansa, hat die Maskenpflicht schon länger.

Quelle: PM SWISS