Sundair geht in Schutzschirmverfahren

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Foto: airportzentrale.de

Die deutsche Fluggesellschaft SUNDAIR GmbH restrukturiert sich über ein Schutzschirmverfahren. Der Geschäftsführer hat beim Amtsgericht Stralsund einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht bereits gefolgt ist. Wie andere Airlines auch ist SUNDAIR stark von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Mithilfe des Schutzschirmverfahrens will Marcos Rossello, Gründer der Airline und seit Übernahme der Anteile von schauinsland-reisen im Oktober 2020 auch alleiniger Gesellschafter, das Unternehmen in Eigenverwaltung neu und zukunftsfähig aufstellen.

SUNDAIR GmbH ist eine eigentümergeführte Fluggesellschaft mit Sitz in Stralsund. Das 2016 gegründete Unternehmen hat im September 2017 den Flugbetrieb aufgenommen und ist seitdem konstant gewachsen. Die SUNDAIR GmbH war bereits im zweiten Jahr nach Aufnahme des Flugbetriebs profitabel. Mit Beginn der Corona-Krise musste die SUNDAIR-Flotte zeitweise fast vollständig am Boden bleiben. Seit Juli 2020 wurde der Flugverkehr schrittweise wieder aufgenommen. Die Passagierzahlen sind zwar inzwischen wieder kontinuierlich gestiegen, liegen jedoch weiter deutlich unter Vorjahresniveau.

„Unsere gute Entwicklung vor der Pandemie zeigt, dass SUNDAIR ein tragfähiges Geschäftsmodell hat“, betonte SUNDAIR-Geschäftsführer Marcos Rossello. Der Geschäftsbetrieb läuft während des Schutzschirmverfahrens wie bisher weiter. „Mithilfe des Schutzschirmverfahrens wollen wir uns innerhalb kurzer Zeit neu aufstellen – und zwar bei laufendem Flugbetrieb. Ziel ist es, nach der Corona-Krise unseren Weg als starker Partner für Reiseveranstalter, Flughäfen und vor allem Kunden fortzusetzen.“ Alle geplanten Flüge finden weiter im Einklang mit den geltenden Corona-Bedingungen statt. „Wir werden auch weiterhin unsere Gäste sicher, zuverlässig und pünktlich an ihr Ziel bringen“, so Rossello. Der Geschäftsführer unterstrich, dass bereits gekaufte Tickets ihre Gültigkeit behalten.

Die rund 240 Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten des Unternehmens sind über das geplante Vorgehen sowie die weiteren Schritte unterrichtet. Die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer sind während des Schutzschirmverfahrens über die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Zusätzlich hat SUNDAIR bereits Gespräche mit wichtigen Gläubigern und Partnern geführt. „Die Reaktionen waren äußerst positiv“, ergänzte Rossello. „Alle haben dem Unternehmen ihre volle Unterstützung zugesagt und angekündigt, weiter mit SUNDAIR zusammenzuarbeiten.“

In den kommenden Monaten wird SUNDAIR deshalb in enger Abstimmung mit den Gläubigern den bereits entworfenen Sanierungsplan diskutieren und fertigstellen. Dabei wird das Unternehmen durch den Restrukturierungsexperten Thomas Mulansky von der Kanzlei Mulansky + Kollegen unterstützt. „Der Sanierungsplan bildet die Grundlage dafür, dass SUNDAIR aus dem Schutzschirmverfahren als ein gesundes und langfristig profitables Unternehmen hervorgehen wird“, so Thomas Mulansky.

Bei einem Schutzschirm handelt es sich um ein klar strukturiertes Verfahren, mit dem sich Unternehmen binnen weniger Monate grundlegend neu aufstellen können. Die unternehmerische Verantwortung bleibt dabei weiterhin in den Händen des Unternehmens selbst (“Eigenverwaltung“). Das Sanierungsrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen wirtschaftliche Probleme frühzeitig erkennen und ausreichend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides ist bei SUNDAIR der Fall. Das Unternehmen plant, die Sanierung innerhalb eines halben Jahres abzuschließen.

Das Verfahren wird durch einen gerichtlich bestellten „Sachwalter“ begleitet, der darauf achtet, dass während des Schutzschirmverfahrens die Interessen der Gläubiger gewahrt sind. Als vorläufiger Sachwalter wurde Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing bestellt, der zu den führenden Sanierungsexperten Deutschlands gehört und u.a. das erfolgreiche Schutzschirmverfahren bei Condor begleitet hat.

Quelle: PM SUNDAIR