Stellungnahme der Flughafen Köln/Bonn GmbH zum Urteil des OVG Münster

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Foto: Archiv CGN

Michael Garvens, Vorsitzender der Geschäftsführung: „Das ist ein Erfolg auf der ganzen Linie. Das Gericht hat uns in unserer Rechtsauffassung bestärkt und hat bestätigt, dass die Verlängerung unserer aktuellen Nachtflugregelung bis 2030 rechtens war.

Unter anderem führt das Gericht aus, dass der Flughafen Köln/Bonn wegen einer seit 1999 bestehenden gesetzlichen Fiktion so zu behandeln sei, als wäre für ihn ein Planfeststellungsbeschluss ergangen. Daher seien Ansprüche auf Unterlassung oder Einschränkung der Benutzung grundsätzlich ausgeschlossen. Etwaige Lärmschutzansprüche seien auf passive Schallschutzmaßnahmen wie etwa bauliche Schalldämmung begrenzt. Ein Anspruch auf Betriebsbeschränkungen komme erst und nur dann in Betracht, wenn passive Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichten, um Gefahren für grundrechtlich geschützte Rechtsgüter zu begegnen. Vom Vorliegen dieser engen Voraussetzungen könne aber nicht ausgegangen werden.

Umso optimistischer sind wir, dass sich dieses Urteil auch positiv auf die aktuelle Diskussion um die von der Landesregierung angestrebte Einführung eines partiellen Passagiernachtflugverbot auswirkt.

Nach all den Nackenschlägen, die der Luftverkehr in den letzten Monaten hat einstecken müssen, freuen wir uns über dieses positive Urteil.“

Quelle: PM Köln Bonn Airport