Update: Sicherheitspersonal streikt am Dienstag am Flughafen Frankfurt und weitere Airports betroffen

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Foto: Simon Pannock / airportzentrale.de

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten der Flughafensicherheit in Frankfurt am Main zu Warnstreiks am 15. Januar 2019 auf, da die Arbeitgeber noch immer kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt haben. Die Streiks werden in der Zeit von 2 Uhr früh bis 20 Uhr durchgeführt. Wie schon bei den vorangegangenen Warnstreiks ist wiederum mit starken Einschränkungen im Luftverkehr zu rechnen. Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass weitere Flughäfen in den Warnstreik einbezogen werden, teilte die Gewerkschaft am Freitag mit.

Update: Am Sonntag wurde bekannt, dass auch an weiteren Airports in Deutschland gestreikt wird. Das Sicherheitspersonal wurde auch an den Flughäfen Bremen, Hannover, Hamburg, München, Leipzig/Halle, Dresden und Erfurt zum Streik aufgerufen. Damit werden insgesamt acht Flughäfen bestreikt.

„Der erneute Streikaufruf ist notwendig geworden, weil der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) weder auf das starke Signal der Beschäftigten durch die Warnstreiks in Berlin-Tegel und Schönefeld am vergangen Montag noch auf die Warnstreiks in Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart am vergangenen Donnerstag mit einem verhandlungsfähigen Angebot reagiert hat“, betont ver.di-Verhandlungsführer Benjamin Roscher.
Die Arbeitgeber hätten nach den eindrucksvollen Warnstreiks der Beschäftigten die Möglichkeit gehabt, ein verbessertes Angebot vorzulegen, dazu aber keine Bereitschaft signalisiert. Die hohe Streikbereitschaft der Beschäftigten würde unterstreichen, dass sie bereit seien, für ihre Forderungen einzutreten. „Die Beschäftigten haben mehr Wertschätzung und eine deutlich bessere Entlohnung für ihre verantwortungsvolle und schwierige Tätigkeit verdient“, so Roscher weiter. Sollte es weiterhin kein verbessertes Angebot geben, seien auch weitere Streiks nicht auszuschließen

Arbeitgeberseite sieht es anders
„Die Gewerkschaft überspannt den Bogen mit diesen Maßnahmen zunehmend“, so der BDLS Verhandlungsführer Rainer Friebertshäuser. Auf Wunsch der Gewerkschaft treffe man sich erst am 23.01. wieder zu Verhandlungen, anstatt seit Jahresbeginn zu verhandeln. „Ganztägige Streiks, die Verweigerung von tatsächlichen Verhandlungen und stures Verharren auf utopischen Wunschforderungen zeugen von einem schlechten Verhandlungsstil der Gewerkschaft“, so Friebertshäuser. Mit Tarifverhandlungen zwischen Sozialpartnern habe dieses Verhalten nichts mehr zu tun.

Flughafenstillstand
Aufgrund von angekündigten Streikaktivitäten des Sicherheitspersonals wird es am Flughafen Frankfurt am 15. Januar 2019 zwischen 2 und 20 Uhr zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen: Die Sicherheitskontrollen außerhalb des Transitbereichs werden nicht besetzt sein. Fluggäste, die ab Frankfurt reisen, werden so während der gesamten Streikdauer keine Möglichkeit haben, ihren Flug zu erreichen. Fraport bittet alle Passagiere, die während der Streikdauer von Frankfurt aus fliegen möchten, von einer Anreise zum Flughafen abzusehen und sich für weitere Informationen frühzeitig an die jeweilige Airline oder ihren Reiseanbieter zu wenden. Ab 20 Uhr wird der Flugbetrieb auch für Zusteiger in Frankfurt wieder anlaufen, es ist aber auch danach mit Beeinträchtigungen und Verzögerungen zu rechnen.

Der Flughafenbetreiber geht davon aus, dass die Umsteigeprozesse im Transferbereich während der Streikdauer weitgehend stattfinden können. Allerdings wird es auch hier zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen kommen.

„Angesichts der weiterhin laufenden Verhandlungen haben wir kein Verständnis für einen derart umfassenden Streik, der massive Auswirkungen auf Zehntausende Fluggäste haben wird. Wir appellieren an die Tarifpartner, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden“, so ein Sprecher des Flughafenbetreibers. „Unser Servicepersonal und das der Airlines wird im Einsatz sein, um die Auswirkungen für die Reisenden in Grenzen zu halten. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis.“

Da die Kontrollstellen nach dem Luftsicherheitsgesetz nur von speziell ausgebildetem Personal betrieben werden dürfen, kann der Flughafenbetreiber auch kein anderes Personal zur Verstärkung an den Kontrollstellen einsetzen.

Quelle: PM verdi, BDLS, Flughafen Frankfurt