Neue EU-Richtlinien sind nicht nur positiv

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Foto: Flughafen Erfurt-Weimar

Die EU-Kommission hat beschlossen, Regeln für staatliche Beihilfen für Flughäfen in der Europäischen Union EU neu zu fassen.
Die vorgelegten EU-Leitlinien bieten die Chance für eine zukunftsweisende Entwicklung der Flughafeninfrastruktur und erkennen damit den volkswirtschaftlichen Nutzen der Flughäfen als regionale Wirtschaftsmotoren und die Funktion eines Flughafens für die Bevölkerung und die Wirtschaft seiner Region an.
Die Möglichkeit einer öffentlichen Unterstützung des Flughafenbetriebs über zehn Jahre eröffnet eine realistische Möglichkeit, in die Wirtschaftlichkeit hineinzuwachsen. Hoheitliche Aufgaben, die vom Gesetzgeber klar definiert sind und infrastrukturelle Maßnahmen bleiben von diesen Leitlinien weitestgehend unberührt. Demnach sind für Flughäfen Betriebsbeihilfen nur noch höchstens zehn Jahre lang – also bis 2024 – erlaubt. Danach müssen die Betriebskosten aus dem operationellen Flugbetrieb erwirtschaftet werden.
Ausdrücklich nicht durch die Leitlinie betrachtet werden die Ausgaben für hoheitliche Tätigkeiten und sogenannte Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse. Das heißt, staatliche Zuschüsse für Bereiche wie z. Bsp. Flugsicherheit, Luftsicherheit, Feuerlösch- und Rettungswesen werden nicht in die Betrachtung mit einbezogen. Ebenso wenig werden Kosten für Dienstleistung im allgemeinen Interesse, also die Bereitstellung einer adäquaten Verkehrsinfrastruktur in der Region, welche durch das Land anerkannt und gefordert wird berücksichtigt.

Dazu der Geschäftsführer der Flughafen Erfurt GmbH, Uwe Kotzan: „Wir begrüßen den Ansatz der Kommission, mit neuen Leitlinien Klarheit über die Anwendung der Beihilfevorschriften und damit eine klare, transparente und faire Wettbewerbssituation im Luftverkehr zu schaffen.“
Künftig müssen für alle Flughäfen in Europa innerhalb der einzelnen Kategorien die gleichen Regeln gelten und eingehalten werden. Dies gilt vor allem bei den bisher geforderten Einzelnotifizierungen in Brüssel. Hier hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gegeben, bei Flughäfen bis max. 3 Mio Passagieren pro Jahr durch transparente Kriterien (Aid schemes) Transparenz zu schaffen. Teure und aufwendige Verfahren können so vermieden werden. Der Flughafenverband ADV erwartet von der Bundesregierung die schnelle Erarbeitung eines nationalen Kriterienkatalogs „nichtwirtschaftliche Tätigkeiten“.

Ab dem zehten Betriesbjahr in Folge sollen Zuschüsse gekappt werden. Aus diesem Grund gibt die FMC Flughafengesellschaft Magdeburg/Cochstedt mbH folgende Stellungnahme ab:

Der Airport Magdeburg/Cochstedt international ist ein in Privatbesitz

Foto: Airport Magdeburg/Cochstedt

befindlicher und privat betriebener Flughafen nahe Magdeburg und ist von dieser Entscheidung somit nicht betroffen.

Dennoch steht der Airport Magdeburg/Cochstedt international diesem Beschluss skeptisch gegenüber. Als Mitglied der Interessengemeinschaft regionaler Flugplätze e. V. (IDRF) plädiert
der Airport Magdeburg/Cochstedt international dafür, gerade kleinere und regionale Flugplätze als Aufwertung der lokalen Infrastruktur und Teil der staatlichen Verkehrswirtschaft zu sehen.

„Wir verstehen diese Flugplätze nicht als Konkurrenz zu den internationalen Luftfahrt-Drehkreuzen, sondern vielmehr als deren Ergänzung und Unterstützung der regionalen Wirtschaft sowie Infrastruktur. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf einer möglichst hohen Anzahl abfliegender Passagiere, sondern vielmehr auch auf der Stärkung regionaler Wertschöpfung sowie Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen“, sagte Uwe Hädicke, Geschäftsführer der FMC Flughafengesellschaft Magdeburg/Cochstedt mbH.

Quelle: PM Flughafen Erfurt und Flughafen Cochstedt