Neue Entgeltstruktur am Flughafen berücksichtigt eine stärkere Erhebung der Start- und Landeentgelte nach Lärm- und zusätzlich neu auch nach Abgaswerten
Der Flughafen Hannover hat mit seiner vom niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigten „Anpassung der Entgelte zum 01.01.2014“ eine stärkere Differenzierung der Entgelte nach Lärmgesichtspunkten und nach Schadstoffemissionen vorgenommen.
Die Komponenten des neuen Landeentgelts sind wie folgt:
– Gewichtsabhängiges Entgelt
– Einführung eines ganztägigen Lärmzuschlags pro Bewegung basierend auf tatsächlich gemessenem Lärm ( 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr) berechnet auf der Basis einer differenzierteren Lärmkategorisierung (10 Klassen statt bisher 7),
– Einführung eines Nachtzuschlages auf der Basis von 3 Nachtzeiten (22.00 Uhr – 23.59 Uhr/0.00 Uhr bis 4.59 Uhr/5.00 Uhr – 5.59 Uhr) und tatsächlich gemessenem Lärm
– sowie die Einführung eines emissionsabhängigen Entgelts.
Bei der neuen Kategorisierung der Flugzeug-Typen sind diese basierend nach tatsächlich vor Ort gemessenem Lärm ab dem Jahr 2014 dann in 10 Klassen eingeteilt worden. Hierbei steigen die Zuschläge progressiv an, ausgehend von lärmärmeren Flugzeugen hin zu lauten Typen. Die Differenzierung erfolgt nach Flugzeugtyp, Tages- und Nachtzeit. Das bedeutet: Grundsätzlich wird das Entgeltniveau für Flüge in den Nachtzeiten künftig teurer.
Die emissionsabhängigen Entgelte sind der zweite Baustein der neuen Entgeltordnung. Hier wird auf der Basis bereits bestehender Entgeltmodelle wie zum Beispiel in Frankfurt das emissionsabhängige Entgelt eingeführt. Statt eines Anteils von 5% im Jahr wird die Umweltkomponente (ganztägiger Lärmzuschlag/Nachtzuschlag sowie Emissionsentgelt) damit künftig einen Anteil von rd. 21 % an den Gesamtentgelten haben.
Nach dem neuen Entgeltmodell muss beispielsweise ein A320 am Tag 640 €, eine MD11 in der Kernnacht zum Vergleich 3.070 € und eine Antonov 124 sogar 27.622 € entrichten.
Quelle: PM Flughafen Hannover