Luftraum über Münster wird zum G7-Treffen der Außenminister gesperrt

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Die DFS in Langen – Foto: Simon Pannock / airportzentrale.de

Am 3. und 4. November 2022 treffen sich die Außenministerinnen und -minister der G7 Staaten im historischen Rathaus in Münster/Westfalen. Für diese Veranstaltung richtet das BMDV Bundesministerium für Digitales und Verkehr ein Flugbeschränkungsgebiet über Münster ein. Das Flugbeschränkungsgebiet mit der Bezeichnung „ED-R Aasee“ hat einen Radius von drei nautischen Meilen (5,5 Kilometer) rund um den Veranstaltungsort. Es reicht bis zu Flugfläche 100, das entspricht einer Höhe von ungefähr 3.000 Metern.

Zeitlich wirksam ist dieser Beschränkungsbereich am 3. und 4. November täglich von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr lokaler Zeit. Hiervon abweichende Aktivierungszeiten werden von der Landespolizei Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben. Im Flugbeschränkungsgebiet sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen verboten. Ein zusätzliches Flugverbot für unbemannte Luftfahrtsysteme wird für das gleiche Areal in der Zeit vom 2. bis zum 5. November gültig.

Staatsluftfahrzeuge im Zusammenhang zur Veranstaltung, Flüge der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, Ambulanzflüge sowie Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln mit Start-/Zielflughafen Münster/Osnabrück sind von den Beschränkungen ausgenommen, teilte die Deutsche Flugsicherung mit. Alle berechtigen Ein-, Aus- oder Durchflüge sind bei Flügen nach Sichtflugregeln vorab bei der Landespolizei Nordrhein-Westfalen im Einsatzabschnitt Luft anzumelden und stehen unter dessen Vorbehalt.

Info: Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet. Es gibt dauerhafte Gebiete, beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel Berlin, und solche mit zeitlicher Beschränkung.

Quelle: PM DFS