Luftpost 431: Gelbe Karte, rote Karte

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Andreas Fecker – Foto: Bildarchiv Fecker

Vielleicht hat es sich schon herumgesprochen, vielleicht auch nicht: Fliegen ist nicht mehr, was es einmal war. Je nach Reiseziel kann man dabei in ein Saufgelage, einen Hooligan-Aufmarsch, einen Junggesellenabschied oder unter fliegende Quarkdenkern, Maskengegnern oder Verschwörungssüchtigen geraten. Grund genug sich gegen übliche Benimmregeln aufzulehnen und Streit mit dem Kabinenpersonal oder mitreisenden Familien, ungeachtet ihrer Kinder zu provozieren.

Nachdem das weltweit überhand nahm, greifen die Behörden endlich durch und verfolgen dieses Benehmen als Eingriffe in die Sicherheit des Luftverkehrs. Die einzelnen Schritte sind dabei den Airlines selbst überlassen, der Staat schreitet erst ein, wenn es zum Äußersten gekommen ist, der Überwältigung des Störers und/oder zur Notlandung an irgendeinem geeigneten Flughafen unterwegs.

FAA, IATA und EASA empfehlen, die Passagiere umfassend und unmissverständlich über die drohenden Konsequenzen zu informieren: Gelbe Karte, rote Karte, Landung, Verhaftung. In den USA wurden schon Straf- und Regressforderungen in Höhe von 35.000 US Dollar durchgesetzt. Bei Alaska Airlines sieht die gelbe Karte vor, den Passagier von allen weiteren Beförderungen auszuschließen. Alle weiteren Verbindungen einschließlich seinem Rückflug werden gestrichen.

Dokumentation Andreas Fecker

Sollte der Passagier weiter stören, erhält er die Rote Karte. Der Wortlaut kann unterschiedlich sein. Die FAA empfiehlt, sich an unten aufgeführtem Beispiel zu orientieren. Und das wird dann so richtig teuer! Je nach Tageszeit, Flugstrecke und Flughafen macht der Passagier dann Bekanntschaft mit Landegebühren im fünfstelligen Bereich. Womöglich fallen Übernachtungskosten in nicht gerade preisgünstigen Flughafenhotels für hundert, zweihundert oder mehr Passagiere an, Wartung und Auftanken des Flugzeugs, wenn es dumm kommt und die aktive Crew ihre zulässige Höchstdienstzeit überschreiten würde, muss eine Ersatzcrew eingeflogen werden. Dazu kommen Verspätungszahlungen an die Passagiere laut EU-Verordnung, verpasste Anschlüsse, Übernachtungsausfälle oder Stornokosten in gebuchten Hotels, Anwaltskosten, Gerichtskosten, usw. Da geht nichts mehr mit Kulanz, diese Kosten werden eingeklagt. Und all das, weil sich ein Volldepp nicht beherrschen kann! Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

Die rote Karte. Beispiel einer „letzten Warnung“ –  A. Fecker

Andreas Fecker

Eine Antwort zu “Luftpost 431: Gelbe Karte, rote Karte”

  1. Karl Helmut Seiler sagt:

    Als ehemaliger Lehrer hoffe ich da nur, dass die Betroffenen SINNERFASSENDES LESEN gelernt haben und die Dringlichkeit der Warnung verstehen.