Lufthansa Technik meldet Kurzarbeit an

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Die Lufthansa Technik AG hat mit den Gremien der betrieblichen Mitbestimmung und den Betriebspartnern eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit abgeschlossen. Sie gilt für alle deutschen Standorte und Gesellschaften mit Ausnahme von Lufthansa Technik AERO Alzey (LTAA) und Lufthansa Bombardier Aviation Services (LBAS). Die Vereinbarungen gelten somit für circa 12.000 Beschäftigte und zunächst bis zum 31. August 2020.

Der Umfang der Kurzarbeit wird für die Beschäftigten in Abhängigkeit des Arbeitsausfalls und in Abstimmung mit den für den jeweiligen Bereich zuständigen Mitbestimmungsgremien festgelegt. Dabei können der Arbeitsausfall und damit die Kurzarbeit bis zu 100 Prozent betragen. Um die finanziellen Auswirkungen für die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten, stockt Lufthansa Technik das Kurzarbeitergeld zunächst bis auf 90 Prozent des durch die Kurzarbeit entfallenen Nettogehaltes auf. Diese Regelung gilt sowohl für tarifliche als auch für außertarifliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Auch leitende Angestellte werden aufgrund des weitgehenden Arbeitsrückgangs in Kurzarbeit versetzt. Bei ihnen stockt die Lufthansa Technik AG auf 80 Prozent des Nettogehaltes auf. Sie hatten bereits freiwillig auf einen Teil ihres Gehalts verzichtet. Wo immer in den jeweiligen Ländern möglich, werden auch die mehr als 30 internationalen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Lufthansa Technik Gruppe ähnliche Regelungen anstreben.

Quelle: PM LH Technik