Ab heute (15. Januar 2026) führen die Airlines der Lufthansa Group neue Regeln für die Mitnahme und Nutzung von Power Banks an Bord ein. Auch die Schweizer SWISS ist davon betroffen und teilte jetzt die Änderungen mit. Hintergrund ist die Sicherheitsrisiken von Lithiumbatterien, die bei Fehlfunktionen ein Brandrisiko darstellen können.
Künftig dürfen Passagiere höchstens zwei Power Banks pro Flug mitführen, die Nutzung zum Laden von Geräten wie Smartphones oder Tablets während des Flugs ist nicht mehr erlaubt. Auch das Aufladen der Power Banks über die Bordstromversorgung ist verboten.
Power Banks dürfen nicht in den Gepäckfächern verstaut werden, sondern müssen entweder am Körper, im Sitzfach oder im Handgepäck unter dem Vordersitz mitgeführt werden; ein Mitführen im Aufgabegepäck bleibt weiterhin untersagt. Die maximale Batteriekapazität liegt bei 100 Wattstunden, Power Banks mit 100 bis 160 Wattstunden dürfen nur mit vorheriger Airline-Freigabe mitgeführt werden. Ausgenommen von den Nutzungsbeschränkungen sind essenziell medizinische Geräte. Die gleichen Regeln gelten zudem für E-Zigaretten.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen setzt die Lufthansa Group die Empfehlungen von EASA, FAA, IATA und ICAO um und erhöht damit das Sicherheitsniveau für Passagiere und Crew an Bord.
