Das Haus an der Piste 28 in Zürich
Da ich für das Buch rund um den Frankfurter Flughafen keine aussagekräftigen Fotos machen konnte, die nicht entweder durch Brennweiten getürkt oder bedeutungslos waren, reiste ich nach Zürich. Dort gibt es ein »berühmtes« Haus, das 600 m vor der Landebahn 28 steht und regelmäßig in ca. 30 m Höhe überflogen wird. Ein Anruf beim Besitzer des Hauses offenbarte Erstaunliches. Auf die Frage, wie er denn zum Fluglärm stehe, sagte er: »Ich empfinde das nicht als Lärm, sondern als Bereicherung. Ich habe halt eine positive Einstellung zum Luftverkehr.«
»Ja stört das nicht die Konzentration bei der Arbeit? «, fragte ich den Vermessungsingenieur.
»Na ja, manchmal, wenn ein Jumbo besonders tief ankommt, renne ich schon zum Fenster und schaue zu den Piloten ins Cockpit. «
»Segeln die denn alle im Leerlauf übers Haus? «
»Nein, manche müssen da nochmal Gas geben, um die Schwelle genau zu treffen, ich finde das spannend.«
Nun sind nicht alle Bürger Zürichs so tolerant wie der Ingenieur in dem Haus vor der Piste 28. Aus Gründen der Lärmvermeidung werden nämlich außer bei starkem Westwind vorrangig die beiden anderen Pisten benutzt. Die sind auch um einiges länger. Da diese aber in Nord-Süd Richtung führen, müssen die Anflüge über deutschem Gebiet begonnen werden. Und da gehen seit einiger Zeit die Bürger aus dem Südschwarzwald auf die Barrikaden. Auf höchste Ebene wird dieser Streit getragen, der dann in komplizierten Beschränkungen endet, die keinen Sinn mehr machen.
Auszug aus dem Pistenkonzept des Flughafens Zürich:
»In der Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr erfolgen Landungen in der Regel auf die Piste 28, in Ausnahmefällen auf die Piste 34. Von 6.00 Uhr bis 7.08 Uhr erfolgen Landungen in der Regel auf die Piste 34, ausnahmsweise auf die Piste 28. Sind die in der aktuellen Fassung der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland genannten Bedingungen erfüllt, erfolgen Landungen auf die Piste 14 oder auf die Piste 16. An Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen gemäß der aktuellen Fassung der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland erfolgen Landungen in der Zeit von 7.08 Uhr bis 9.08 Uhr in der Regel auf die Piste 34, ausnahmsweise auf die Piste 28; von 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr auf die Piste 28, in Ausnahmefällen auf die Piste 34. Sind die in der aktuellen Fassung der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland genannten Bedingungen erfüllt, erfolgen Landungen auf die Piste 14 oder auf die Piste 16.«
So wird also ausgerechnet nachts auf der kürzesten Piste gelandet…
Da ich für mein Foto ein Großraumflugzeug über dem Haus an der 28 haben wollte, das wegen der kürzer werdenden Tage Ende August vor 21.00 Uhr landete, musste ich also an einem Sonntag nach Zürich, weil da die Piste schon um 20.00 Uhr geöffnet wurde. Im strömenden Regen stellte ich mich vor das Haus. Von weitem sah man die Landescheinwerfer der wie an einer Perlenkette aufgereihten Flugzeuge. Eines nach dem anderen flogen sie genau über das Hausdach. Im letzten Licht des Tages tauchte dann die Boeing 777 von Emirates Airlines über dem Haus auf. Das könnte mein Bild werden. Aussagekräftig, stimmungsvoll, beeindruckend. Und als dann noch die untergehende Sonne Haus und Flugzeuge golden einfärbte, kam sogar noch ein Schuss Romantik hinzu.
Weniger romantisch berührt dürften sich die Hausbewohner jedoch fühlen, wenn Wirbelschleppen von Flugzeugen Dachziegel hochreißen und Dächer abdecken. Dachziegel werden aus diesem Grund auf Kosten des Flughafens verschraubt.
Aus dem Standardwerk „Fluglärm“ im Motorbuchverlag. In den nächsten Folgen der Leseprobe werde ich weiter Auszüge aus dem Buch hier anbieten. Wem das Thema unter den Nägeln brennt … hier ist unter dem Stichwort FLUGLÄRM eine Auswahl.