Es ist nicht so selbstverständlich wie es scheint, wenn ein Vater oder eine Mutter mit dem eigenen Kind eine Flugreise antreten will. Schon bei der Passkontrolle im eigenen Land kann der Beamte fragen, wie denn die Verwandtschaftsverhältnisse seien, ob man als Elternteil überhaupt berechtigt sei, das Kind ins Ausland mitzunehmen. Es könnte ja sein, dass es sich um einen Fall von Kindesentführung handelt, dass der geschiedene Elternteil gar kein Sorgerecht hat, oder dass das Kind gegen den eigenen Willen entführt wird. Das kann bisweilen Formen annehmen, die geradezu grotesk anmuten. So kann zum Beispiel die rumänische Grenzpolizei auf einer notariell beglaubigten Vollmacht des nicht mitreisenden Elternteils bestehen. In Italien muss eine vollständig ausgefüllte Erklärung, die sogenannte ‚Dichiarazione di affido‘ mitgeführt werden, die bei der örtlichen Polizeidienststelle erhältlich ist. Bei Ausreisen aus den USA muss der mitreisende Elternteil gegebenenfalls einen Nachweis des alleinigen Sorgerechts mitführen. Es obliegt stets den Kunden, sich über die notwendigen Bestimmungen zu informieren und die erforderlichen Papiere, Formulare und Beglaubigungen vorzuhalten. Als ich meinen kleinen Sohn blauäugig mit nach Alaska genommen hatte, war mir das alles nicht bewusst. Ich hatte damals offenbar Glck gehabt. Heute wäre ich mir da nicht mehr so sicher. (Auszug aus 333 Superlative und Kuriositäten von Andreas Fecker)
Andreas Fecker