Landesentwicklungsplan NRW: Flughafen Weeze ist verärgert

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Boeing 737 von Ryanair vor dem Terminal des Flughafens Weeze Foto: Airport Weeze

Die Landesregierung will in Kürze einen neuen Landesentwicklungsplan verabschieden. Dazu fand heute im Landtag NRW eine Expertenanhörung statt. Die Festlegungen in Ziffer 8.1-6 verstoßen gegen (nach Aufassung des Flughafen Weeze) das Raumordnungsgesetz (ROG), Verfassungs-, Europa- und Kartellrecht. Darin heißt es:

8.1-6 Ziel landesbedeutsame bzw. regionalbedeutsame Flughäfen in Nordrhein-Westfalen Landesbedeutsame bzw. regionalbedeutsame Flughäfen in NordrheinWestfalen sind:
Die landesbedeutsamen Flughäfen:
‐ Düsseldorf (DUS)
‐ Köln/Bonn (CGN) sowie
‐ Münster/Osnabrück (FMO)

sowie die regionalbedeutsamen Flughäfen

‐ Dortmund (DTM)
‐ Paderborn/Lippstadt (PAD) sowie
‐ Niederrhein: Weeze-Laarbruch (NRN)
Die landesbedeutsamen Flughäfen des Landes sind einschließlich der Flächen für die Flughafeninfrastruktur sowie für flughafenaffines Gewerbe bedarfsgerecht zu entwickeln. Die Sicherung und Entwicklung der regionalbedeutsamen Flughäfen und sonstigen Flughäfen erfolgt im Einklang mit der Luftverkehrskonzeption des Landes und der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen.


Stellungnahme der Flughafen Niederrhein GmbH:

Der geplante Landesentwicklungsplan ist rechtswidrig und sogar verfassungswidrig (Anmerkung der Redaktion: meint der Airport Weeze). Er weist in Bezug auf die Regelungen zum Luftverkehr erhebliche Mängel auf. Unter Beachtung der allgemeinen Abwägungsgrundsätze im Raumordnungsgesetz ist die Landesregierung verpflichtet, alle für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte und Belange rechtlich und sachlich zutreffend zu ermitteln, insbesondere die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung. Davon kann bei Rückgriff auf eine 16 Jahre alte Luftverkehrskonzeption nicht die Rede sein.

Der Flughafen Münster/Osnabrück hat nicht einmal 50% des Verkehrsaufkommens der Flughäfen Weeze und Dortmund. 40% der Passagiere in Weeze kommen zudem aus dem angrenzenden Ausland, schon deshalb hat der Airport Weeze überregionale Bedeutung. Zudem ist die Formulierung einer Entwicklung der regionalbedeutsamen Flughäfen im Einklang mit den landesbedeutsamen Flughäfen verfassungswidrig. Ein sachlicher Grund für eine solche pauschale und einseitige Bevorzugung einzelner privater Belange gegenüber anderen privaten Belangen ist nicht erkennbar und verstößt damit gegen das Gleichbehandlungsgebot und die Berufsfreiheit. Es ist willkürlich einen im Wettbewerb zu kleineren Flughäfen stehenden Flughafen allein deshalb zu bevorzugen, weil er größer ist.

Weiterhin verstößt der Landesentwicklungsplan gehen Kartell- und Europarecht. Er räumt dem Flughafen Düsseldorf (60% Marktanteil) ein, seine marktbeherrschende Stellung auszubauen, da sich regionalbedeutsame Flughäfen unterzuordnen haben. Dies trifft insbesondere den räumlich am nächsten am DUS gelegenen, privaten Wettbewerber Weeze.

Zudem führt die Einstufung der Flughäfen zu einer Diskriminierung und schränkt die Kapitalverkehrsfreiheit ein. Der Flughafen Niederrhein wird so für Investoren aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten weniger attraktiv. Der LEP hat durch seine Einstufung und Formulierung abschreckende Wirkung auf Investoren.

Ludger van Bebber, Geschäftsführer der Flughafen Niederrhein GmbH: „Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten versucht, über viele Wege die Landesregierung von unserer Auffassung zu überzeugen. Wir fühlen uns durch diese Regelungen in unseren Eigentumsrechten massiv eingeschränkt. Der Flughafen Weeze ist das erfolgreichste Konversionsprojekt des Landes NRW und ein profitabler Flughafen, der ohne Subventionen und Steuermittel auskommt. Wir haben viele Arbeitsplätze geschaffen, sind der pünktlichste und günstigste Flughafen in Nordrhein-Westfalen und werden jetzt in dieser Weise diskriminiert. Das ist für uns nicht hinnehmbar und ich kündige hiermit an, dass wir alle Rechtsmittel ausschöpfen werden, die uns zur Verfügung stehen, um für unsere Rechte zu kämpfen, sofern die Landesregierung nicht zu einer neutralen Formulierung zurückfindet.“ Der Flughafen Niederrhein GmbH schlägt daher folgende Formulierung vor:

8.1-6 Ziel dezentrale Flughafeninfrastruktur erhalten Die im Rahmen der dezentralen Flughafeninfrastruktur in NRW bedeutsamen Flughäfen sind:
‐ Dortmund (DTM)
‐ Düsseldorf (DUS)
‐ Köln / Bonn (CGN)
‐ Münster / Osnabrück (FMO)
– Niederrhein: Weeze / Laarbruch (NRN)
‐ Paderborn / Lippstadt (PAD)
Die bedeutsamen Flughäfen des Landes NRW sind einschließlich der Flächen für die Flughafeninfrastruktur sowie für flughafenaffines Gewerbe bedarfsgerecht zu entwickeln. Die Sicherung und Entwicklung der Flughäfen erfolgt im Einklang mit der Luftverkehrskonzeption des Landes NRW.

Quelle: PM Flughafen Weeze