Landesarbeitsgericht bestätigt: SunExpress bekommt keinen Betriebsrat

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SunExpress Boeing 737-800 – Foto: Dierk Wünsche

SunExpress-Piloten und -Flugbegleitern dürfen keinen Betriebsrat wählen, so hat es jetzt das Landesarbeitsgericht in Hessen entschieden. Offizielles Statement des Gerichts:

Das LAG begründete seine Entscheidung damit, dass das BetrVG für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen nicht gilt. Nach der gesetzlichen Bestimmung müsse durch einen Tarifvertrag geregelt werden, wie eine Vertretung der Beschäftigten gebildet wird und welche Beteiligungsrechte gelten. Ein solcher Tarifvertrag ist bei SunExpress Deutschland GmbH bisher nicht geschlossen worden. Das Gericht hat hervorgehoben, dass es seinen Beschluss in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz getroffen hat. Es sei dem Wahlvorstand zuzumuten, vor einer Wahl eine Entscheidung in einem regulären Verfahren (so genanntes Hauptsacheverfahren) abzuwarten. Dort müsse geklärt werden, ob § 117 Abs. 2 BetrVG nach der EU*Richtlinie 2002/14/EG unter bestimmten Voraussetzungen die Bildung von Personalvertretungen doch nicht einschränke. Außerdem sei nicht zwingend, dass auf das Recht der Interessenvertretung dann das BetrVG anzuwenden sei. Die Arbeitgeberin dürfe zunächst den Abbruch der Wahlvorbereitungen verlangen.

Das Lufthansa-Unternehmen verweigert weiterhin die betriebliche Mitbestimmung für Flugzeugbesatzungen, teilt die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit in einer Mitteilung mit. Weiter heißt es in der Mitteilung:

Das LAG Hessen hat am heutigen Tage entschieden, dass Piloten und Flugbegleiter der SunExpress Deutschland GmbH – entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes – keinen Betriebsrat für ihre Berufsgruppen wählen dürfen.

Damit hat das LAG in Frankfurt die erstinstanzliche Entscheidung in dieser Frage bestätigt. Es sei aber den zuständigen Gewerkschaften unbenommen, einen das Gesetz abbildenden Tarifvertrag über betriebliche Mitbestimmung abzuschließen. Das verweigert das Lufthansa-Unternehmen standhaft bis zum heutigen Tage. Das Gericht betonte, ein solcher Tarifvertrag könne notfalls mit Streiks durchgesetzt werden.

„Wir sind von dem Beschluss des LAG Hessen enttäuscht. Wir hatten gehofft, dass das Gericht sich an europarechtlichen Vorgaben orientiert und dadurch die Wahlen ermöglicht“, sagt Tarifexperte Markus Germann. „Es wird den europäischen Richtlinien nicht gerecht, dass es in einem Flugbetrieb mit über eintausend Mitarbeitern keine Handhabe gibt, Mitbestimmung gerichtlich durchzusetzen, während dies bei Bodenbetrieben möglich ist. Jetzt ist die Lufthansa-Konzernführung in der Pflicht, diesen Missstand zu beheben, schließlich fliegt das Tochterunternehmen SunExpress auch „Eurowings“-Flugzeuge“, so Germann abschließend.

Quelle: PM VC und LAG