Kurznachrichten: Hamburg Airport erwartet Namensänderung, FMO will Geschäftsführer behalten und mehr

Werbung
Grafik: airportzentrale.de

Hamburg: Nach dem Tod von Altbundeskanzler Helmut Schmidt gab es von Bürgern und Politikern mehrfach die Idee, den Flughafen Hamburg in „Helmut Schmidt Airport“ umzunennen. Nach anfänglichem Schweigen spielt jetzt auch der Flughafen mit. Die Airport-Gesellschafter haben sich mehrheitlich für eine Umbenennung ausgesprochen. Auch der Aufsichtsrat des Flughafens sprach sich für die Namensänderung aus. Die Pressestelle des Hamburger Senats gab in dieser Woche bekannt, dass man nun eine Arbeitsgruppe bilden wird, um die Namensänderung würdevoll zu vollziehen.

Vertragsverlängerung: Gerd Stöwer soll Geschäftsführer am Flughafen Münster-Osnabrück vorerst bleiben. Der Aufsichtsrat hat sich in dieser Woche für eine Vertragsverlängerung bis September 2017 entschieden. Damit ist die Vertragsverlängerung deutlich kürzer ausgefallen als üblich. In der Regel werden Verträge über fünf Jahre geschlossen. Der aktuelle Vertrag läuft im kommenden Jahr aus. Die Flughafengesellschafter müssen der Vertragsverlängerung in der kommenden Woche noch zustimmen

Verkauf: Die hauseigene Volkswagen-Airline, Lion Air Services, verkleinert sich. VW-Chef Matthias Müller hat dem Verkauf der einzigen A319 beschlossen. Zwar würde Volkswagen auch in Zukunft Flugzeuge für den Transport von Managern und Mitarbeitern benötigen, aber ein Airbus sei nicht mehr nötig, hieß es. Die Volkswagen-Airline verfügt nach Verkauf des A319 über neun weitere Flugzeuge des französischen Business-Jets Herstellers Dassault Aviation.

Streckenstreichung: KLM stellt Ende Januar die Strecke Köln-Bonn – Amsterdam ein. Bislang wurde die Strecke täglich bedient.

Betriebszeiten: Der Flugplatz Essen/Mülheim muss in Zukunft strenge Ruhezeiten einhalten. Diese gelten insbesondere für die startenden und landenden Hubschrauber. Anwohner klagten vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht und erhielten Recht. Hubschrauber dürfen zukünftig nur noch von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 13:00 Uhr starten und landen, sowie von 15:00 Uhr bis maximal zum Sonnenuntergang. Sonntags sogar nur in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr. Ausgenommen davon sind laut Gericht gewerbliche Sonntagsflüge.