Kurzarbeit bei Bodenabfertigung: Arbeitgeber erleichtert über Verlängerung

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Mit der Zustimmung zu einer Vorlage des Bundesarbeitsministers für eine Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung werden die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für die Kurzarbeit bis zum 31.12.2021 verlängert. Ebenso wird die Möglichkeit der vollständigen Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für in Kurzarbeit befindliche Arbeitnehmer bis Ende dieses Jahres fortgeschrieben.

„Damit werden viele Arbeitsplätze erhalten, die ansonsten höchst gefährdet wären“, begrüßt Ingo Kronsfoth, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitgeberverband der Bodenverkehrsdienstleister im Luftverkehr (ABL), den Beschluss.

Der ABL Vertreter führt weiter aus, dass die Luftverkehrsbranche bei den Passagierzahlen von Januar bis Juli 2021 ein Minus von 81,8 % gegenüber dem Vor Corona-Niveau im Jahr 2019 verkraften musste. Selbst im Urlaubsmonat Juli 2021 hätte das Minus noch 60 % betragen. Auch in den nächsten Monaten sei keine Verbesserung zu erwarten. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung hätten sehr viele Arbeitsplätze gesichert. Da diese Maßnahmen jedoch bis zum 30.09.2021 begrenzt waren, hätte ohne eine Verlängerung nun der Abbau von vielen Arbeitsplätzen gedroht. Darauf habe der ABL seit dem Frühjahr dieses Jahres hingewiesen und für eine Verlängerung der Regelungen geworben. Nun habe die Politik noch rechtzeitig reagiert.

„Wir freuen uns, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nun länger Sicherheit gegeben werden kann“, erklärte der ABL Vertreter. Dies gebe auch Hoffnung für die Zeit nach dem kommenden Winter.

Quelle: PM Arbeitgeberverband der Bodenverkehrsdienstleister im Luftverkehr