Keine Genehmigung für Flughafen-Kita in Düsseldorf

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Flughafen Düsseldorf aus der Vogelperspektive Foto: Flughafen Düsseldorf

Drei große Unternehmen der Airport City – Siemens, VDI Verein Deutscher Ingenieure und der Flughafen Düsseldorf – zeigen sich maßlos enttäuscht über den Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung zum Bau einer Kindertageseinrichtung an der Klaus-Bungert-Straße in der Airport City. Die Bezirksregierung hatte dem Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf kürzlich mitgeteilt, dass sie den Bau der Einrichtung nicht genehmigt. Die Einrichtung sollte über sechs Gruppen mit insgesamt 108 Plätzen verfügen. Die Hälfte der Plätze war für Kinder von Mitarbeitern der in der Airport City und am Flughafen ansässigen Unternehmen vorgesehen.

Gemeinsam erklären Herbert K. Meyer (Leiter Siemens AG, Region West), Dr. Willi Fuchs (Direktor VDI) und Christoph Blume (Sprecher der Geschäftsführung, Flughafen Düsseldorf): „In Deutschland wird seit vielen Jahren über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geredet. Die Kindertagesstätte sollte hier einen wichtigen Beitrag leisten. Sie wäre für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im ‚War of talents‘ eine Bereicherung für die Airport City und ein echter Mehrwert für die Mitarbeiter gewesen, die vielfach täglich 50 Kilometer und mehr zu ihren Arbeitsplätzen anreisen. Für sie ist es kein gutes Gefühl, ihre Kinder morgens am Wohnort zurücklassen zu müssen. Die ausgesprochen hohe Nachfrage nach den Betriebsplätzen hat uns gezeigt, dass die Kindertagesstätte für die Mitarbeiter am Airport wichtig gewesen wäre.“

Die Bezirksregierung bemängelt in ihrem Bescheid die in ihren Augen unzureichende Suche nach Alternativstandorten im Stadtteil Unterrath. Jedoch sind besser geeignete Alternativgrundstücke in der Nähe der Airport City nicht vorhanden. Weiter lehnt sie den Bau der Einrichtung mit Verweis auf die Lärmsituation in der Airport City ab. Dabei hatte eine zweimonatige Messung in unmittelbarer Nähe zum vorgesehenen Grundstück eine Umgebungs-Geräuschbelastung von unter 60dB(A) ergeben. Der Pegelwert 60dB(A) ist der immissionsschutzrechtliche Grenzwert für Kern- und Mischgebiete, in denen Kindertagesstätten häufig liegen. Um die Situation für die Kinder weiter zu verbessern, sahen die Planungen unter anderem den Einbau von Lärmschutzfenstern, hochmodernen Belüftungsanlagen oder einem Lärmschutzwall vor.

Hierzu stellen die drei Unternehmensvertreter fest: „Die Planungen sahen umfassende Maßnahmen vor, um die Kinder und Angestellten vor dem Umgebungslärm zu schützen. Es ist daher für uns nicht nachzuvollziehen, dass auf der Niederrheinstraße in Lohausen unter der direkten Einflugschneise eine Kindertagesstätte von der gleichen Bezirksregierung genehmigt wird. Hier scheint mit zweierlei Maß gemessen zu werden. Wir laden die zuständigen Stellen aber gerne erneut ein, sich vor Ort in der Airport City über die Situation zu informieren, nachdem ein solcher Besuch im Vorfeld des Ablehnungsbescheids trotz unserer ausdrücklichen Bitte leider nie stattgefunden hat. Aus unserer Sicht ist der gewählte Standort mit seinen großzügigen Grünflächen ausgesprochen gut geeignet. Denn für die jungen Mütter und Väter, die in der Airport City und am Flughafen arbeiten, ist der Kindergarten immer noch eine wichtige und notwendige Einrichtung und würde darüber hinaus die Betreuungssituation im Norden Düsseldorfs weiter verbessern.“

Quelle: gemeinsame Medieninformation des Flughafens Düsseldorf, Siemens und des VDI