Jetzt werden die airberlin-Markenrechte verkauft – Namen wie LTU und JustFly

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Foto: Simon Pannock / airportzentrale.de

Nach Abschluss des Verkaufsprozesses für die operativen Teile von Air Berlin hat Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther nun damit begonnen, die Markenrechte und Internet-Adressen des Konzerns zu veräußern. Flöther hat dazu einen strukturierten Investorenprozess aufgesetzt. Zum Verkauf stehen rund 180 von Air Berlin geschützte Begriffe und Wortmarken. Außerdem werden rund 1.000 Internet-Domains verkauft, die Air Berlin gehören.

Zum Verkauf stehen bekannte Markennamen und Wortmarken wie „Air-Berlin“ oder „LTU“. Veräußert werden zudem eher unbekannte, aber für Investoren durchaus attraktive Begriffe wie „JustFly“, „airbistro“ oder „airdüsseldorf“, die durch Air Berlin geschützt wurden.

Bei den Domains sind nicht nur die Air Berlin- und LTU-Domains im Angebot. Hier können Investoren zahlreiche wertvolle Internet-Adressen für geschäftliche Zwecke erwerben, die keinen Bezug zum Air Berlin-Konzern haben. Diese sind vor allem für die Tourismus-Branche attraktiv, z.B. we-fly-europe.com, mallorca-shuttle.com oder city-shuttle.com. Hinzu kommen Domains mit eingängigen Namen, die auch für branchenfremde Bieter interessant sind, z.B. jubelpreise.com oder ichbineinairberliner.com.

Die vollständige Liste der zum Verkauf stehenden Marken und Domains ist allerdings nur für Bieter mit unterschriebener Vertraulichkeitserklärung einsehbar.

Der Verkaufsprozess verläuft in mehreren Phasen: Die mit der operativen Betreuung des Verkaufprozesses beauftragte Unternehmensberatung Roland Berger hat bereits zu rund 25 Investoren Kontakt aufgenommen, die ihr Kaufinteresse im Laufe des Verfahrens bei der Insolvenzverwaltung angezeigt hatten. Zusätzlich sind auch weitere potenzielle Erwerber willkommen, die nicht angeschrieben wurden, aber am Investorenprozess teilnehmen möchten.

Alle Interessenten müssen eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben und dürfen dann die für die Prüfung der zum Verkauf stehenden Marken und Domains erforderlichen Unterlagen einsehen („Due Dilligence“). Anschließend müssen die Bieter ein verbindliches Angebot abgeben. Über den Zuschlag entscheidet der zuständige Gläubigerausschuss.

„Wir geben keine Prognose ab“, sagte Insolvenzverwalter Flöther zu Beginn des Investorenprozesses. „Aber wir erwarten durch den Verkauf der Markenrechte und Domains substanzielle Erlöse zugunsten der Insolvenzmasse.“

Quelle: PM PM airberlin