ICAO verbietet Beförderung von E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck

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Foto: Simon Pannock

Wie mehrere Medien heute berichten, hat es die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO verboten, so genannte elektronische Zigaretten im aufgegebenen Gepäck zu befördern. Diese müssen künftig im Handgepäck verstaut werden. Die Begründung: Die Heizelemente der elektronischen Zigaretten können sich versehentlich einschalten und Brände auslösen. Dies sei zwar auch im Handgepäck in der Kabine möglich, dann könne aber schneller reagiert werden.