Wie mehrere Medien heute berichten, hat es die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO verboten, so genannte elektronische Zigaretten im aufgegebenen Gepäck zu befördern. Diese müssen künftig im Handgepäck verstaut werden. Die Begründung: Die Heizelemente der elektronischen Zigaretten können sich versehentlich einschalten und Brände auslösen. Dies sei zwar auch im Handgepäck in der Kabine möglich, dann könne aber schneller reagiert werden.
ICAO verbietet Beförderung von E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck
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