Gewerkschaft VC klagt gegen Lufthansa: Mitgliederwerbung per dienstlicher E-Mail

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Foto: Simon Pannock / airportzentrale.de

Die Vereinigung Cockpit (VC) hat beim Arbeitsgericht Köln Klage gegen die Deutsche Lufthansa AG eingereicht. Ziel des Verfahrens ist es, der Gewerkschaft die Möglichkeit zu eröffnen, Pilotinnen und Piloten des Unternehmens über deren dienstliche E-Mail-Adressen als neue Mitglieder anzuwerben.

Die VC hatte Lufthansa zunächst außergerichtlich aufgefordert, entweder die Versendung von Mitgliederwerbung über die dienstlichen E-Mail-Adressen zu ermöglichen oder selbst eine E-Mail der VC an die dienstlichen E-Mail-Adressen der Cockpitbeschäftigten weiterzuleiten.


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Lufthansa lehnt das ab.

„Die Koalitionsfreiheit darf nicht an der Digitalisierung der Arbeitswelt scheitern. Wenn Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen ihre Beschäftigten selbstverständlich digital erreichen können, muss dies auch für Gewerkschaften gelten“, erklärt Oliver Löwe, Vorstand für Mitgliederbetreuung bei der Vereinigung Cockpit.

Die VC macht geltend, dass sich gewerkschaftliche Betätigung an die veränderten Kommunikationsrealitäten der Arbeitswelt anpassen muss. „Gerade im Flugbetrieb sind Cockpitbeschäftigte aufgrund ihrer Tätigkeit überwiegend unterwegs und auf herkömmlichem Wege kaum erreichbar“, so Löwe weiter. „Die dienstliche E-Mail ist heute das zentrale Kommunikationsmittel zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten sowie innerhalb der Belegschaft.“

Die Gewerkschaft stützt sich in der Klage auf die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz. Auch die Nutzung betrieblicher E-Mail-Systeme muss zur Mitgliederwerbung vom Schutzbereich der Koalitionsfreiheit umfasst sein.

„Es geht nicht um einen dauerhaften Zugriff auf betriebliche Kommunikationssysteme, sondern um die Möglichkeit, Mitgliederwerbung zu betreiben“, so Löwe.

Die Vereinigung Cockpit verweist zudem darauf, dass die noch unter der „Ampelregierung“ geführten Bundesministerien für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, sowie der Bundesrat die Notwendigkeit eines digitalen Zugangsrechts für Gewerkschaften erkannt haben. Entsprechende Gesetzesinitiativen seien bislang zwar nicht umgesetzt worden, belegen jedoch den politischen Handlungsbedarf.

Mit der Klage möchte die VC eine gerichtliche Klärung herbeiführen, wie die Koalitionsfreiheit unter den Bedingungen einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt praktisch gewährleistet werden kann.

Quelle: PM VC

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