Gewerkschaft der Flugsicherung: Klage zurückgewiesen

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Foto: Simon Pannock

Heute hat im Rechtsstreit um ca. 3,3 Millionen Euro Schadensersatz, den die Fluggesellschaften Lufthansa, AirBerlin und Ryanair von der Gewerkschaft der Flugsicherung für zwei im Jahre 2011 angekündigte, aber nicht durchgeführte Streiks, einklagen möchten, das Verfahren in erster Instanz stattgefunden. Das Gericht sah die Forderung der Airlines jedoch als unbegründet an und wies die Klage vollumgänglich zurück. Zur Begründung sagte das Gericht, dass die o. g. Fluggesellschaften durch den angekündigten Streik in der Tarifauseinandersetzung zwischen der DFS GmbH und der GdF als sogenannte „unbeteiligte Dritte“ nicht berechtigt sind, Schadensersatz geltend zu machen. Natürlich ist die GdF mit dem Ausgang dieses Verfahrens voll zufrieden und fühlt sich in ihrer Vorgehensweise bestätigt. Sie ist sich jedoch natürlich bewusst, dass den klagenden Airlines der Gang vor das LAG Hessen als Berufungsverfahren möglich ist und somit dieses Verfahren wohl noch nicht letztendlich abgeschlossen sein wird.

Quelle: PM GdF