Fußball-EM: Über Fußballstadien werden Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet

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Foto: Simon Pannock / airportzentrale.de

Zur Fußball-Europameisterschaft 2024 werden über den Fußballstadien an den Austragungsorten Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet. Innerhalb dieser Zonen ist Drohnenflug verboten, Ausnahmen gelten ausschließlich für Polizei und Rettungskräfte. Das teilte heute die Deutsche Flugsicherung mit.

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland wird mit Spannung erwartet. Deutschland bereitet sich darauf vor, Gastgeber für eines der größten Sportereignisse des Jahres zu sein. Die Vorfreude auf das Turnier ist groß, gleichzeitig sind besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Ein Aspekt der Sicherheit betrifft den Luftraum über den Fußballstadien während der Spiele: In diesem sind Drohnenflüge verboten. Diese Regelung ist von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Risiken für Spieler, Zuschauer und die allgemeine Sicherheit zu minimieren.

Zuwiderhandlungen sind keine Kavaliersdelikte, sondern können rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gewertet werden. Das Strafgesetzbuch sieht hier bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.

Aber auch bemannte Flüge müssen in Abhängigkeit von der Sicherheitslage mit Einschränkungen rechnen: Je nach polizeilicher Bewertung der Gefährdungslage eines Spiels können zusätzlich zum Drohnenverbot kurzfristig weitere Flugbeschränkungen für die bemannte Luftfahrt aktiviert werden.

Beispiel eines Flugbeschränkungsgebietes (schwarz gestrichelter Kreis) über dem „Deutsche Bank Park“ Frankfurt

Wer Drohnen auch während der EM regelkonform und vor allem sicher nutzen möchte, findet Informationen auf DIPUL, der digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt des Bundesverkehrsministeriums.

Quelle: PM DFS

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