Fraport weist Forderung nach einer Aufgabe der Tages- Randstunden zurück

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Flughafen Frankfurt Terminal 1 Foto: Bildarchiv Fraport

„Die Betriebszeiten des Flughafens Frankfurt mit Starts und Landungen zwischen fünf und 23 Uhr sind von der
Planfeststellungsbehörde genehmigt und vom Bundesverwaltungsgericht
bestätigt worden“, erklärte ein Fraport-Sprecher zur aktuellen
Diskussion über die Nutzungszeiten des größten deutschen Flughafens.

Zur immensen Bedeutung der Tages-Randzeiten von fünf bis sechs Uhr
sowie von 22 bis 23 Uhr, auf deren Verzicht derzeit einige Stimmen
pochen, erläuterte der Sprecher: „Ohne diese Randstunden kann der
Flughafen Frankfurt die vielen wichtigen Verbindungen in alle Welt
nicht aufrechterhalten.“ Ein Wegfall der morgendlichen und
abendlichen Kapazitäten würde Frankfurt vom wichtigen
Interkontinental-Verkehr abschneiden, da früh morgens die
Interkontinental-Flüge aus Nordamerika, sowie Asien landen und spät
abends die Starts in Richtung Asien, Südamerika sowie Afrika
stattfinden. Man akzeptiere das nächtliche Verbot geplanter Flüge,
das in der jetzt praktizierten Form auf dem Ergebnis der Mediation
basiere, könne aber keine weiteren Einschränkungen hinnehmen.
„Andernfalls würden in Folge vieler wegfallender
Interkontinental-Verbindungen auch zahlreiche weitere Flugbewegungen
für Umsteigepassagiere gestrichen und damit das Drehkreuz Frankfurt
massiv an Bedeutung verlieren“, sagte der Fraport-Sprecher.

Eine Entwicklung, die sich laut Fraport nicht nur unmittelbar auf die
Arbeitsplätze am Flughafen auswirken, sondern die Infrastruktur und
den damit verbundenen wirtschaftlichen Wohlstand der gesamten Region
schwächen würde.

Der Flughafenausbau sei nicht zum Selbstzweck erfolgt, sondern als
Reaktion auf das gestiegene Mobilitätsbedürfnis von Privatpersonen
und Wirtschaft. Dafür habe man den Kompromiss eines nächtlichen
Verbots geplanter Starts und Landungen akzeptiert: „Heute ist die
Situation für die Anwohner besser als noch vor einem Jahr – vor
Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest gab es in den verkehrsstarken
Sommermonaten über 60 nächtliche Flugbewegungen zwischen 23 und fünf
Uhr, heute hingegen finden in derselben Zeit keine geplanten
Flugbewegungen statt. Auch in den Tagesrandstunden von fünf bis sechs
Uhr sowie von 22 bis 23 Uhr gibt es mittlerweile eine Deckelung auf
kumuliert 133 geplante Flugbewegungen pro Tag, während zuvor in
dieser Zeit nahezu ohne Beschränkungen der Flugbewegungen geflogen
werden durfte.“ Es sei an der Zeit, dass diese deutliche Entlastung
in der Region anerkannt werde.

Dem Vorwurf, das Nachtflugverbot werde ausgehöhlt, trat der Sprecher
vehement entgegen: „Der Flugbetrieb ist ein komplexer Prozess, bei
dem immer die Gewährleistung der Sicherheit im Vordergrund steht.
Deshalb kann es zum Beispiel bei schwierigen Wetterlagen, wie sie
derzeit gehäuft auftreten, im Tagesverlauf zu Verzögerungen kommen,
die sich nicht immer bis zum Ende der Betriebszeit um 23 Uhr abbauen
lassen. Für solche Situationen braucht ein internationaler Flughafen
wie Frankfurt die notwendige Flexibilität ohne damit das
Nachtflugverbot auszuhebeln – im Interesse der Passagiere wie auch
der Reputation unserer Region.“

Als „unsachlich“ bezeichnet Fraport die Behauptung, die Region würde
seit Eröffnung der Nordwest-Landebahn „verlärmt“: „Die Anzahl der
Flugbewegungen im ersten Halbjahr 2012 liegt in etwa auf
Vorjahresniveau – die Flugbewegungen verteilen sich nun aber auf vier
Start- und Landebahnen anstatt wie bisher auf drei Pisten. Natürlich
gibt es dann auch entlastete Gebiete“, verdeutlichte der
Unternehmenssprecher. Die Entlasteten meldeten sich jedoch nur dann
zu Wort, wenn aus anderen Kommunen die Rückkehr zum alten Bahnsystem
gefordert werde. Entscheidend sei nunmehr, die in der „Allianz für
mehr Lärmschutz“ vereinbarten Maßnahmen so zügig wie möglich
umzusetzen und die Lautstärke des Verkehrs von der steigenden
Frequenz der Flugbewegungen zu entkoppeln.

Quelle: PM Fraport