Fraport AG begrüßt höchstrichterliche Bestätigung des Flughafenausbaus

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Flughafen Frankfurt - Luftaufnahme Totale Foto: Bildarchiv Fraport

Die Fraport AG begrüßt, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seiner heutigen Entscheidung den Ausbau des Frankfurter Flughafens höchstrichterlich bestätigt und damit insbesondere die Notwendigkeit einer Ausweitung der Kapazität des wichtigsten deutschen Luftverkehrsdrehkreuzes grundsätzlich anerkannt hat. „Das ist eine gute Entscheidung für den Luftverkehrsstandort Frankfurt und ein positives Signal für die wirtschaftliche Zukunft Hessens“, kommentierte Dr. Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender des Flughafenbetreibers, das Leipziger Urteil. Jetzt gelte es für alle Seiten, die Entscheidung des Gerichts anzunehmen – dies erwarte laut aktuellen Umfragen auch eine breite Mehrheit der Bevölkerung. „Ich hoffe, dass das Urteil zu einer Versachlichung der Diskussion führt und eine befriedende Wirkung auf den Diskurs um die neue Landebahn hat.“

Ihren Beitrag dazu wird auch die Fraport AG leisten: „Einschränkungen in der Mediationsnacht müssen nunmehr akzeptiert werden, so schwierig und ärgerlich das insbesondere für die Fracht ist – mit allen negativen wirtschaftlichen Folgeeffekten“, sagte Schulte. „Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts sind nun zügig umzusetzen. Dabei sind die Nachtrandstunden für den Flughafen, die Fluggesellschaften und insbesondere die Wirtschaft von höchster Bedeutung, was nun auch durch die richterliche Entscheidung in Leipzig klar bestätigt wurde. Ohne eine ausreichende Kapazität in diesen Nachtrandstunden und eine vernünftige Betriebsregelung hätte der Frankfurter Flughafen die für Deutschland notwendigen interkontinentalen Verbindungen in die Welt nicht aufrechterhalten können.“ Weitere Auflagen für den im Vergleich zum Tag ohnehin schon eingeschränkten Betrieb in diesen Zeiten wären nicht ohne Folgen für den Frankfurter Hub geblieben. Fraport wird nun alle notwendigen Schritte einleiten, damit die Vorgaben aus Leipzig so zügig wie möglich umgesetzt werden können.

Quelle: PM Fraport AG