Flugunfalluntersuchungsbehörde BEA stellt Abschlussbericht von Germanwingsflug 4U9525 vor

Werbung
Foto: airportzentrale.de

Am heutigen Sonntag (13.03.2016) veröffentlicht die französische Flugunfalluntersuchungsbehörde BEA den Abschlussbericht zum Unglück des Germanwingsfluges 4U9525. Auch knapp ein Jahr nach dieser Katastrophe sind die Gedanken der Vereinigung Cockpit (VC) bei den Opfern und deren Angehörigen.

Wie erwartet zeigt der Bericht, dass der Unfallhergang den Erkenntnissen der Untersuchungsbehörde zufolge so stattgefunden hat, wie bisher angenommen. Das heißt: Der Co-Pilot hat sich im Cockpit eingeschlossen und den Absturz der Maschine absichtlich herbeigeführt.

Gleichzeitig wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass Piloten zukünftig psychologische Tests durchlaufen sollen. Ziel: Es soll festgestellt werden, ob der Pilot in der Lage ist sicher eine Maschine zu fliegen.

Der Pilotenverband Vereinigung Cockpit meint dazu:

„Die Sicherheitsempfehlungen der Unfalluntersuchungsbehörde bilden ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, um solch eine Katastrophe in Zukunft weniger wahrscheinlich zu machen. Wichtig ist, dass dieses Paket in seiner Gesamtheit umgesetzt wird und nicht nur die Teile angegangen werden, die einfach umsetzbar erscheinen.“, sagt Markus Wahl, Pressesprecher der VC.

Besonderes Augenmerk sollte hier unter anderem auf die intensive Betreuung von Betroffenen gelegt werden. Die sogenannten „Peer-Support-Programme“, wie sie z.B. die Stiftung MayDay in Deutschland anbietet, bieten den besten Schutz psychische Probleme zu erkennen und Betroffenen zu helfen.
Bei diesen Programmen können betroffene Besatzungsmitglieder Hilfe suchen, ohne direkte Konsequenzen für ihren Arbeitsvertrag befürchten zu müssen. Nur so kann die Basis für das notwendige Vertrauen zwischen Arzt und Patient hergestellt werden, das nötig ist, damit sich ein Patient öffnen kann. Ausschließlich in einem solchen Umfeld kann erreicht werden, dass sich ein Betroffener gar nicht mehr verstecken will. Zwangskontrollen können dies nicht, sie treiben Betroffene in den „Untergrund“.

Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die nötige finanzielle und soziale Absicherung für den Fall einer eventuellen Fluguntauglichkeit dar.

Die ärztliche Schweigepflicht ist nach Ansicht der VC ein fundamentales Gut im Verhältnis zum Arzt und muss unbedingt geschützt werden. Es ist wichtig, dass bei der Erstellung eines Kriterienkataloges, der festlegt, welche Krankheit gemeldet werden muss und welche nicht, strenge Maßstäbe beim Datenschutz angelegt werden. Es ist bereits jetzt so, dass Ärzte bei Gefahr in Verzug Informationen weitergeben dürfen. Ein Katalog muss unter Einbeziehung aller an dem Verfahren Beteiligter eine sinnvolle Meldeschwelle definieren, um eine sorgfältig austarierte Balance zu finden, eine für alle Seiten verlässliche Verbesserung zu erreichen, ohne das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu beschädigen.

Nach Meinung der VC hätten einige der bis heute unter dem Vorwand des Unglückes eingeführten Maßnahmen, z.B. die Zwei-Personen-Regel oder unangekündigte Drogen- und Alkoholtests, diese Katastrophe nicht verhindert und können dies auch in Zukunft nicht .
„Die vorliegenden Sicherheitsempfehlungen aus dem Unfallbericht müssen nun zügig umgesetzt werden, um das Fliegen noch sicherer zu machen. Die aus reinem Aktionismus eingeführte Zwei-Personen-Regel oder unangekündigte Drogen- und Alkoholtests hingegen bieten keine Verbesserung der Sicherheit und gehören daher wieder abgeschafft.“ so Markus Wahl. Auch im Untersuchungsbericht werden diese Maßnahmen nicht empfohlen.

Quelle: PM VC und airportzentrale.de