Flughafen Zweibrücken appelliert an Alle – Zusammenhalt und Hilfestellung

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Foto: Flughafen Zweibrücken

Nach dem Insolvenzantrag der Flughafen Zweibrücken GmbH (FZG) am 25. Juli 2014 konnte der Geschäftsbetrieb bisher aufrechterhalten werden. Die weitere Betriebsfortführung gestaltet sich jedoch trotz des grundsätzlich liquiditätsschonenden Insolvenzgeldeffektes als schwierig. Die Liquiditätssituation ist derzeit stark angespannt.

Als ein Problem hat sich inzwischen herausgestellt, dass die Kostenerstattung für hoheitliche Aufgaben durch das Land aufgrund einer noch nicht erfolgten EU-Entscheidung geprüft und mit der EU-Kommission abgestimmt werden muss. In diesem Bereich wird es erst nach weiteren Gesprächen mit der Kommission Klarheit geben können.

Bislang hatte das Land Rheinland-Pfalz für die Übernahme von hoheitlichen Aufgaben, etwa bei den Sicherheitskontrollen für den Personen- und Frachtflugverkehr, monatliche Zuschüsse gezahlt. Bis zum Abschluss seiner Prüfungen hat das Land die Zahlungen ausgesetzt.

Da es insolvenzrechtlich auch im Antragsverfahren im Grundsatz nicht zulässig ist, Verluste zu erwirtschaften, ist eine weitere Verschärfung der Situation nicht auszuschließen.

Die Geschäftsführung prüft derzeit gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Optionen, um den Betrieb gleichwohl aufrecht zu erhalten. In diesem Zusammenhang führt Jan Markus Plathner aus: „Eine Aufrechterhaltung des Betriebs wird nur möglich sein, wenn alle Beteiligten die FZG und ihre Mitarbeiter in dieser Situation unterstützen.“

Diesbezüglich sind die Geschäftsführer und Dr. Plathner an die Kunden, den Gesellschafter und weitere Beteiligte heran getreten, um sie um schnelle Hilfe zu bitten. „Das Unternehmen verfügt nicht über Liquidität, um Verluste zu finanzieren“, betont Plathner. „Eine Streichung der Sicherheitskosten-Erstattung durch die EU wäre ein weiterer Rückschlag für das Unternehmen, nachdem die Flughafen Zweibrücken GmbH aufgrund des drohenden Rückforderungsbescheides Insolvenzantrag gestellt hat“ so Plathner weiter.

Parallel zu den Bemühungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes ist damit begonnen worden, einen Investorenprozess aufzusetzen. Es werden bereits erste Gespräche mit potentiellen Investoren geführt. Wichtig sei auch, dass der jetzt gestartete Transaktionsprozess, also die Vorbereitung und Konkretisierung der Modalitäten einer etwaigen Übernahme des Flughafenbetriebs durch einen Investor, mit den Regelungen der EU konform sei.

„Wir müssen einem Investor die Sicherheit geben können, dass ein Kauf auch nach EU-Recht und vor der EU-Kommission Bestand hat, sonst werden wir niemanden finden, der dieses Wagnis auf sich nimmt“, machte Plathner deutlich.

Das Amtsgericht Zweibrücken bestellte am vergangenen Freitag auf Antrag Plathners auch einen vorläufigen Gläubigerausschuss, dem fünf Vertreter der wichtigsten Gläubigergruppen angehören. Dies soll schnelle und flexible Entscheidungen im Hinblick auf den Investorenprozess und andere wesentliche Maßnahmen ermöglichen.

Trotz der unerwarteten Rückschläge ist es bislang gelungen, den Flugplan pünktlich einzuhalten. Seit dem 25. Juli wurden rund 740 Starts und Landungen mit über 20.000 Passagieren ohne Probleme abgefertigt.

„Um dies auch weiterhin ermöglichen zu können, arbeiten mein Team und ich, gemeinsam mit der Geschäftsführung, dem Land und der Kommunalpolitik unter Hochdruck an einem langfristigen Sanierungskonzept für den Flughafen Zweibrücken“, so Plathner weiter.

Quelle: PM Flughafen Zweibrücken