Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (SBFZ) und der Gemeinde Rümlang die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Flughafen Zürich AG muss das revidierte Lärmgebührenmodell per 1. Mai 2013 vorläufig umsetzen.
Mit dem neuen Lärmgebührenmodell soll wieder eine lenkende Wirkung erzielt werden. Das heisst, Fluggesellschaften sollen wenn immer möglich für ihre Flüge von und nach Zürich die lärmgünstigsten Maschinen einsetzen. Das Lärmgebührenmodell wurde letztmals im Jahr 2000 revidiert. Aufgrund der technischen Entwicklungen waren nur noch etwa zehn Prozent aller am Flughafen Zürich verkehrenden Flugzeuge gebührenpflichtig. Wie vom Bundesgericht empfohlen, führt das überarbeitete Modell dazu, dass ab 1. Mai 2013 rund 70 Prozent eine Gebühr entrichten müssen.
Neu fallen auch Flugzeuge des in Zürich häufig anzutreffenden Flugzeugtyps Airbus A320 in eine gebührenpflichtige Lärmklasse. Einzig die in der gebührenfreien Klasse fünf eingeteilten Flugzeuge, wie zum Beispiel jene des Typs Avro oder Canadair, müssen keine Gebühr entrichten.
Mit dem neuen Modell werden zudem die besonders sensiblen Nachtzeiten stärker belastet als bisher. Neu werden auch während den Tagesrandzeiten, also von 21.00 bis 22.00 Uhr sowie von 06.00 bis 07.00 Uhr, zusätzliche Zuschläge verlangt. Dabei sind sowohl Starts wie auch Landungen kostenpflichtig und die entsprechenden Zuschläge fallen auch für die in der gebührenfreien Lärmklasse fünf eingeteilten Flugzeuge an.
Aufgrund der Beschwerde von SBFZ und Rümlang konnte das Modell nicht wie geplant und vom Bundesgericht vorgegeben per Anfang April 2013 eingeführt werden. Mit dem Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Es ermöglicht der Flughafen Zürich AG somit, das Modell in der jetzigen Form ab Anfang Mai vorläufig umzusetzen.
Das neue Lärmgebührenmodell ist auf der Wegsite abrufbar.Die Flughafen Zürich AG betreibt den Flughafen Zürich als gemischtwirtschaftliches börsenkotiertes Unternehmen und Konzessionärin des Bundes. Im Jahr 2012 erwirtschaftete die Gesellschaft mit gut 1’600 Mitarbeitenden einen Umsatz von 948.8 Millionen Franken und einen Gewinn von 94.7 Millionen Franken. 33.3 Prozent des Aktienpaketes gehören dem Kanton und 5 Prozent der Stadt Zürich.
Der Flughafen Zürich ist das Tor der Schweiz zur Welt. 24.8 Millionen Menschen sind im Jahr 2012 hier abgeflogen, angekommen oder umgestiegen und machen so die wichtigste Verkehrsdrehscheibe auch zum bedeutendsten Begegnungszentrum der Region. Rund 270 Unternehmen beschäftigen knapp 24’000 Menschen am Wirtschaftsmotor Flughafen Zürich.
Quelle: PM Flughafen Zürich
