Flughafen Zürich AG: Stellungnahme zum SIL-Objektblatt, Umsetzung Staatsvertrag

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Sicht auf Airside-Center und Vorfeld Flughafen Zürich Foto: Flughafen Zürich AG

Im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses zum SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich zur Umsetzung des Staatsvertrags spricht sich die Flughafen Zürich AG ab 2020 für die Variante 3 (GNA/Südanflüge am Morgen, Ostanflug am Abend) aus. Langfristig soll auch die Variante 2 (GNA am Morgen, Ostanflug am Abend) raumplanerisch gesichert werden.

Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) ist das Raumplanungsinstrument des Bundes. Im laufenden SIL-Prozess sollen unter der Leitung des Bundes die zukünftige Entwicklung des Flughafens Zürich und die Raumplanung in der Region festgelegt werden. Im Bericht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) vom 5. Oktober 2012 stehen sechs Varianten zur Verfügung (Variantenübersicht Seite 57).

Aus Sicht der Flughafen Zürich AG soll der Flugbetrieb bei Umsetzung des Staatsvertrages im Jahr 2020 so abgewickelt werden, dass in den Sperrstunden am Morgen werktags von 06.00 Uhr bis 06.30 Uhr die Landungen mit einem gekrümmten Nordanflug erfolgen. An Wochenenden sowie an Baden-Württembergischen Feiertagen sollen wie bisher von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr Südanflüge durchgeführt werden. Während der Sperrzeiten am Abend sollen die Flugzeuge neu ab 18.00 Uhr aus Osten landen. Dieses Szenario entspricht der Variante 3. Falls die technische Entwicklung langfristig von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr einen leistungsfähigen gekrümmten Nordanflug zulässt, soll Variante 2 zum Einsatz kommen. Zu den Varianten 2 und 3 hat sich die Flughafen Zürich AG bereits am Medienhintergrundgespräch zum Staatsvertrag am 12. Juli 2012 ausgesprochen.

Diese Varianten entsprechen in ihren Grundzügen der so genannten Variante Jopt des bisherigen SIL-Prozesses. Auch dort war vorgesehen, das Ostanflugkonzept auszubauen. Die Flughafen Zürich AG hat sich stets für diese Variante ausgesprochen, weil sie in der Summe am wenigsten Menschen mit Lärm belastet und gleichzeitig nicht nur eine Region zusätzlich überflogen wird. Damit das heutige Verkehrsaufkommen auch nach Umsetzung des Staatsvertrages abgewickelt werden kann, ist die Verlängerung der Piste 28 nach Westen und der Piste 32 nach Norden Voraussetzung.
Die Flughafen Zürich AG betreibt den Flughafen Zürich als gemischtwirtschaftliches börsenkotiertes Unternehmen und Konzessionärin des Bundes. Im Jahr 2011 erwirtschaftete die Gesellschaft mit gut 1’600 Mitarbeitenden einen Umsatz von 905.4 Millionen Franken und einen Gewinn von 170.9 Millionen Franken. 33.3 Prozent des Aktienpaketes gehören dem Kanton und 5 Prozent der Stadt Zürich.

Der Flughafen Zürich ist das Tor der Schweiz zur Welt. 24.3 Millionen Menschen sind im Jahr 2011 hier abgeflogen, angekommen oder umgestiegen und machen so die wichtigste Verkehrsdrehscheibe auch zum bedeutendsten Begegnungszentrum der Region. Rund 270 Unternehmen beschäftigen knapp 24’000 Menschen am Wirtschaftsmotor Flughafen Zürich.

Quelle. PM Flughafen Zürich AG